und nach telefonischer Vereinbarung
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Die Herstellung und Nutzung von Einwurfschächten, Kellerschächten, Sockeln, Fundamenten von Bauten und Einfriedungen, Pfeilerverstärkungen u.ä. sowie von Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger im Straßengrund stellen - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.
Bezirksamt Spandau
Straßen- und Grünflächenamt
U-Bahn Paulsternstraße: U7
Bus U Paulsternstraße: 139