Wohnungsbauprämie beantragen

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere
  • die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie
  • Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Höchstbetrag
Der Höchstbetrag der begünstigten Sparleistungen beträgt pro Jahr:
  • 700 Euro, wenn Sie ledig sind, oder
  • 1.400 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
Höhe der Prämie
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% Prozent der prämienbegünstigten Sparleistungen d.h.:
  • jährlich maximal 70,00 Euro, wenn Sie ledig sind, oder
  • jährlich maximal 140,00 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
Verfahrensablauf
  1. Die Bausparkasse ermittelt jährlich den entstandenen Prämienanspruch und teilt dessen Höhe im Kontoauszug mit.
  2. Die Auszahlung der Wohnungsbauprämien erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags.
  3. Für Bausparverträge, die vor dem 1. 1. 2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie an die Bausparkasse –, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrags überschritten oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.
Hinweis
Bei vorzeitiger Verfügung muss die Wohnungsbauprämie - von ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen - zurückgezahlt werden. Einzelheiten dazu erfahren Sie ggf. bei Ihrem Finanzamt.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Einkommenshöhe
    Das zu versteuernde Einkommen darf unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr nicht mehr betragen:
    • als 35.000 Euro, wenn Sie ledig sind, oder
    • 70.000 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
  • Die Aufwendungen dürfen keine vermögenswirksamen Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.
  • Die Wohnungsbauprämie ist innerhalb von zwei Jahren beim Bausparunternehmen zu beantragen und wird dem Sparkonto gutgeschrieben (z. B. bis 31.12.2025 für das Sparjahr 2023).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur beim Bausparunternehmen erhältlich. Er wird in der Regel mit dem jährlichen Kontoauszug zugesandt.

Formulare

  • Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur beim Bausparunternehmen erhältlich

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Bausparkasse.
Auskünfte erteilt das Wohnsitzfinanzamt.

Für Sie zuständig