(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Charlottenburg)
Die angegebenen Sprechzeiten beziehen sich auf die Info-Zentrale. Diese ist Ihre zentrale Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte und die Abgabe von Steuererklärungen.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus.
Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere
• die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie
• Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Der Höchstbetrag der begünstigten Sparleistungen beträgt pro Jahr
• 512 Euro bei Ledigen und
• 1.024 Euro bei Verheirateten.
Höhe der Prämie:
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% der prämienbegünstigten Sparleistungen d.h. jährlich maximal 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro.
Beantragung:
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur beim Bausparunternehmen erhältlich. Er wird in der Regel mit dem jährlichen Kontoauszug zugesandt.
Antragsfrist
Die Wohnungsbauprämie ist innerhalb von zwei Jahren beim Bausparunternehmen zu beantragen und wird dem Sparkonto gutgeschrieben (z.B. bis 31.12.2014 für das Sparjahr 2012).
Prämienanspruch
Die Bausparkasse ermittelt jährlich den entstandenen Prämienanspruch und teilt dessen Höhe im Kontoauszug mit. Die Auszahlung der Wohnungsbauprämien erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags.
Für Bausparverträge, die vor dem 1. 1. 2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Auszahlung der Wohnungs-bauprämie an die Bausparkasse –, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrags überschritten oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.
Bei vorzeitiger Verfügung muss die Wohnungsbauprämie - von ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen - zurückgezahlt werden.
Einzelheiten dazu erfahren Sie ggf. bei Ihrem Finanzamt.
Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Bausparkasse.
Auskünfte erteilt das Wohnsitzfinanzamt.
Finanzamt Charlottenburg
U-Bahn Bismarckstraße: U2, U7
Bus Bismarckstr./ Kaiser-Friedrich-Str.:109