Wohnungsbauprämie - Festsetzung am Standort Finanzamt Neukölln

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus bleiben die Finanzämter bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Für Ihre Anliegen nehmen Sie bitte vorrangig Kontakt über ELSTER Online, per E-Mail oder telefonisch zum Finanzamt auf.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Wohnungsbauprämie - Festsetzung
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus.
Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere
• die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie
• Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Der Höchstbetrag der begünstigten Sparleistungen beträgt pro Jahr
• 512 Euro bei Ledigen und
• 1.024 Euro bei Verheirateten.
Höhe der Prämie:
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% der prämienbegünstigten Sparleistungen d.h. jährlich maximal 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro.
Beantragung:
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur beim Bausparunternehmen erhältlich. Er wird in der Regel mit dem jährlichen Kontoauszug zugesandt.
Antragsfrist
Die Wohnungsbauprämie ist innerhalb von zwei Jahren beim Bausparunternehmen zu beantragen und wird dem Sparkonto gutgeschrieben (z.B. bis 31.12.2014 für das Sparjahr 2012).
Prämienanspruch
Die Bausparkasse ermittelt jährlich den entstandenen Prämienanspruch und teilt dessen Höhe im Kontoauszug mit. Die Auszahlung der Wohnungsbauprämien erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags.
Für Bausparverträge, die vor dem 1. 1. 2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Auszahlung der Wohnungs-bauprämie an die Bausparkasse –, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrags überschritten oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.
Bei vorzeitiger Verfügung muss die Wohnungsbauprämie - von ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen - zurückgezahlt werden.
Einzelheiten dazu erfahren Sie ggf. bei Ihrem Finanzamt.
Voraussetzungen
- • Vollendung des 16. Lebensjahres
-
• Einkommenshöhe
Das zu versteuernde Einkommen darf unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr nicht mehr als 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Verheirateten betragen.
-
• Kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage
Die Aufwendungen dürfen keine vermögenswirksamen Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Wohnungsbauprämie
Antragsvordruck, der vom Anlageinstitut zugesandt wird
Formulare
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (s.o.)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Bausparkasse.
Auskünfte erteilt das Wohnsitzfinanzamt.
Kontakt
Finanzamt Neukölln
Nahverkehr
S-Bahn Sonnenallee: S41, S42
Bus S Sonnenallee: M41, 171