Wohnungsbauprämie beantragen am Standort Finanzamt Wilmersdorf
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- Albrecht-Achilles-Str. 61 , 10709 Berlin
- Tel.: (030) 9024 24-0
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Öffnungszeiten
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Freitag
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- U Adenauerplatz: X10, M19, M29, 110
- U-Bahn
-
- Adenauerplatz: U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnungsbauprämie beantragen
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere
Der Höchstbetrag der begünstigten Sparleistungen beträgt pro Jahr:
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% Prozent der prämienbegünstigten Sparleistungen d.h.:
Bei vorzeitiger Verfügung muss die Wohnungsbauprämie - von ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen - zurückgezahlt werden. Einzelheiten dazu erfahren Sie ggf. bei Ihrem Finanzamt.
- die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie
- Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Der Höchstbetrag der begünstigten Sparleistungen beträgt pro Jahr:
- 700 Euro, wenn Sie ledig sind, oder
- 1.400 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% Prozent der prämienbegünstigten Sparleistungen d.h.:
- jährlich maximal 70,00 Euro, wenn Sie ledig sind, oder
- jährlich maximal 140,00 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
- Die Bausparkasse ermittelt jährlich den entstandenen Prämienanspruch und teilt dessen Höhe im Kontoauszug mit.
- Die Auszahlung der Wohnungsbauprämien erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags.
- Für Bausparverträge, die vor dem 1. 1. 2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie an die Bausparkasse –, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrags überschritten oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.
Bei vorzeitiger Verfügung muss die Wohnungsbauprämie - von ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen - zurückgezahlt werden. Einzelheiten dazu erfahren Sie ggf. bei Ihrem Finanzamt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 16. Lebensjahres
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Einkommenshöhe
Das zu versteuernde Einkommen darf unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr nicht mehr betragen:
- als 35.000 Euro, wenn Sie ledig sind, oder
- 70.000 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
- Die Aufwendungen dürfen keine vermögenswirksamen Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.
- Die Wohnungsbauprämie ist innerhalb von zwei Jahren beim Bausparunternehmen zu beantragen und wird dem Sparkonto gutgeschrieben (z. B. bis 31.12.2025 für das Sparjahr 2023).
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Wohnungsbauprämie
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur beim Bausparunternehmen erhältlich. Er wird in der Regel mit dem jährlichen Kontoauszug zugesandt.
Formulare
- Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur beim Bausparunternehmen erhältlich
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Bausparkasse.
Auskünfte erteilt das Wohnsitzfinanzamt.
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