Aktuelle Sprache: uk
Aufenthaltserlaubnis für türkische Arbeitnehmer und Familienangehörige (ARB 1/80) - Verlängerung am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Тел.: (030) 90269-4000
- Факс: -
- Контактний формуляр
- Інтернет сторінка
години роботи
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Вівторок
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
середа
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Четвер
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
п'ятниця
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Westhafen
- S41
- S42
- S46
-
S+U Westhafen
-
U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- N40
-
Quitzowstr.
Додаткова інформація щодо місця перебування
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
варіанти оплати
- Barzahlung
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
- PayPal (digitale PayPal Card)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für türkische Arbeitnehmer und Familienangehörige (ARB 1/80) - Verlängerung
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, die nach § 4 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG (oder: § 4 Abs. 5 alte Fassung AufenthG) erteilt worden ist.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz kann nur türkischen Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen aufgrund des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei vom 19.09.1980 (ARB 1/80) in folgenden Fällen verlängert werden:
1. Dem Antragsteller oder der Antragstellerin wurde eine AE zum Familiennachzug erteilt und
2. Der Antragsteller oder die Antragstellerin arbeitet seit drei Jahren beim selben Arbeitgeber (ARB 1/80 Artikel 6, 2.Spiegelstrich)
oder
3. Der Antragsteller oder die Antragstellerin arbeitet seit vier Jahren im gleichen Beruf (ARB 1/80 Artikel 6, 3.Spiegelstrich)
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz kann nur türkischen Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen aufgrund des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei vom 19.09.1980 (ARB 1/80) in folgenden Fällen verlängert werden:
1. Dem Antragsteller oder der Antragstellerin wurde eine AE zum Familiennachzug erteilt und
- a) der Ehegatte oder ein Elternteil haben drei Jahre nach dem Zuzug bzw. der Geburt ohne Unterbrechung gearbeitet und es bestand in dieser Zeit eine familiäre Lebensgemeinschaft (ARB 1/80 Artikel 7 Satz 1) oder
- b) ein Elternteil hat insgesamt drei Jahre gearbeitet und der Antragsteller oder die Antragstellerin hat eine Berufsausbildung im Bundesgebiet abgeschlossen (ARB 1/80 Artikel 7 Satz 2)
2. Der Antragsteller oder die Antragstellerin arbeitet seit drei Jahren beim selben Arbeitgeber (ARB 1/80 Artikel 6, 2.Spiegelstrich)
oder
3. Der Antragsteller oder die Antragstellerin arbeitet seit vier Jahren im gleichen Beruf (ARB 1/80 Artikel 6, 3.Spiegelstrich)
Передумови
-
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 2 AufenthG
Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach der Rechtsgrundlage § 4 Abs. 5 AufenthG (oder: § 4 Abs. 5 alte Fassung Aufenthaltsgesetz) erteilt worden sein. Die Rechtsgrundlage ist auf der Aufenthaltserlaubnis (Karte des elektronischen Aufenthaltstitels oder Etikett im Pass) aufgedruckt. - Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
- Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat M 3 im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
Необхідні документи
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
-
Wenn Sie Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer sind: Arbeitgeberbescheinigung
Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses
(Nicht älter als 14 Tage) -
Wenn Sie Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer sind: Nachweise über den Netto-Verdienst
für die letzten 6 Monate im Original -
Wenn Sie Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer sind: Versicherungsverlauf
Versicherungsverlauf der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung -
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
збори
- 46,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 27,60 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.