Die Dienstleistung umfasst Zuschüsse zum Lebensunterhalt während einer schulischen Ausbildung nach festgelegten Bedarfssätzen.
Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.
Erforderliche Unterlagen
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gültige Personaldokumente
ggf. Meldebestätigung
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Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
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Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
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Einkommensnachweise bzw. Erklärung der antragstellenden Person
Erklärung und ggf. Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
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Vermögensnachweise der antragstellenden Person
z. B. für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
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Einkommensnachweise der Eltern, des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
- Formblatt zur Einkommenserklärung
- Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (z. B. Steuerbescheid, ggf. elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid etc.)
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Geburtsurkunden eigener Kinder
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Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern!
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Zuständig ist:
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg
- Bezirksamt Lichtenberg für die Bezirke Lichtenberg, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick
- Bezirksamt Pankow für die Bezirke Pankow und Reinickendorf.
Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben. Wenn nur noch ein Elternteil lebt, ist dessen ständiger Wohnsitz maßgebend. Das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, ist zuständig, wenn
- der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
- seine Eltern nicht mehr leben,
- dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge nicht zusteht oder bei Erreichen der Volljährigkeit des Auszubildenden nicht zustand,
- nicht beide Elternteile ihren ständigen Wohnsitz in dem Bezirk desselben Amtes für Ausbildungsförderung haben,
- kein Elternteil einen Wohnsitz im Inland hat,
- der Auszubildende Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen erhält.
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Berufsoberschulen und Kollegs (nach Absolvierung des Vorkurses) ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte gelegen ist, die die Auszubildenden besuchen.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
(zuständig für Pankow, Reinickendorf)