Ausbildungsförderung bei Ausbildung im Ausland (Auslands-BAföG)
Das Land Berlin ist ausschließlich für die Förderung bei Ausbildung in Italien, San Marino und Vatikanstadt zuständig. Zuständigkeiten für andere Länder finden Sie unter Weiterführende Informationen.
Förderfähige Ausbildungen sind:
Förderfähige Ausbildungen sind:
- Schulbesuche
- Studium
- Studienaufenthalte
- Praktika.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
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Staatsangehörigkeit
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen.
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Altergrenze
Bei Beginn des Ausbildungsabschnittes darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Ausnahmen davon sind im § 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschrieben. -
Förderungsfähigkeit der Ausbildungsstätte
Die Auskunft über die Förderfähigkeit der Ausbildungsstätte erhalten Sie im zuständigen BAföG-Amt. - Förderfähigkeit des Ausbildungsganges
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Förderungsbedarf
- kein ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen der Antragstellenden
- keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners
- Regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte/Hochschule/Universität
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Frist: Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen.
Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung. -
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante „Online-Ausweis“ (empfohlen) oder „Benutzername/Passwort“. -
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausbildungsförderung
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen die Formulare und stellen den Antrag schriftlich per Post.
- Neben dem Antrag gibt es viele weitere Antragsformulare/Formblätter zur Feststellung des Anspruchs, die Sie ausfüllen müssen (Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).
- Formblatt: Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)
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Identitätsnachweis
Gültige Personaldokumente; gegebenenfalls die Meldebestätigung - Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
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Einkommensnachweise bzw. Erkärung der antragstellenden Person
Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum. -
Vermögensnachweise der antragstellenden Person
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz -
Formblatt: Einkommenserklärung (von Eltern / Ehegatten /Lebenspartnern)
Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid) -
Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Land Berlin ist ausschließlich für die Förderung bei Ausbildung in Italien, San Marino und Vatikanstadt zuständig. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt für alle Berliner Bezirke im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.