Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG) am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

  • Bezirksamt Pankow
  • Amt für Soziales
  • Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7 10405 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Ausbildungsförderung
  • Tel.: (030) 90295-5314
  • Fax: (030) 90295-5322
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Dienstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Mittwoch

      9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
      Nur nach Vereinbarung
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Donnerstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)

Die Dienstleistung umfasst Zuschüsse zum Lebensunterhalt während einer schulischen Ausbildung nach festgelegten Bedarfssätzen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit
    • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
    • Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen.
  • Altergrenze
    Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den Ausbildungsförderung beantragt wird, darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Ausnahmen davon sind im § 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschrieben.
  • Förderungsfähigkeit der Ausbildungsstätte
    Bitte informieren Sie sich in der Ausbildungsstätte.
  • Förderungsbedarf
    • kein ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen d. Antragstellenden
    • keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
  • Regelmäßiger Schulbesuch
  • Frist: Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen.
    Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante „Online-Ausweis“ (empfohlen) oder „Benutzername/Passwort“.
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen die Formulare und stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Neben dem Antrag gibt es viele weitere Antragsformulare/Formblätter zur Feststellung des Anspruchs, die Sie ausfüllen müssen (Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).
  • Identitätsnachweis
    Gültige Personaldokumente; gegebenenfalls die Meldebestätigung
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
  • Einkommensnachweise bzw. Erklärung der antragstellenden Person
    Erklärung und ggf. Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
  • Vermögensnachweise der antragstellenden Person
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Formblatt: Einkommenserklärung (von Eltern / Ehegatten /Lebenspartnern)
    Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid)
  • Geburtsurkunden eigener Kinder
  • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
    Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Lichtenberg
für die Bezirke Lichtenberg, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick

Bezirksamt Pankow
für die Bezirke Pankow und Reinickendorf

Amt für Ausbildungsförderung
Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung

Im Bezirk der Eltern des Auszubildenden
Dort, wo sie ihren ständigen Wohnsitz haben. Wenn nur noch ein Elternteil lebt, ist dessen ständiger Wohnsitz maßgebend.

Oder im Bezirk, in dem der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, wenn:

  • der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
  • seine Eltern nicht mehr leben,
  • dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge nicht zusteht oder bei Erreichen der Volljährigkeit des Auszubildenden nicht zustand,
  • nicht beide Elternteile ihren ständigen Wohnsitz in dem Bezirk desselben Amtes für Ausbildungsförderung haben,
  • kein Elternteil einen Wohnsitz im Inland hat,
  • der Auszubildende Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen erhält.

Oder im Bezirk, in dem die Ausbildungsstätte gelegen ist
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Berufsoberschulen und Kollegs (nach Absolvierung des Vorkurses)

Zuständig für: Pankow, Reinickendorf