Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Amt für Soziales - Betreuungsbehörde
- Otto-Suhr-Allee 100 , 10585 Berlin
- Tel.: (030) 9029- 14237
- Fax: (030) 9029- 14239 (030) 9029- 14248
- E-Mail: betreuungsbehoerde@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt
Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100
Öffnungszeiten
-
-
9.00 - 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung -
Donnerstag
-
9.00 - 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten sollte unter der Telefonnummer 9029-14237 ein Termin vereinbart werden.
Aufgrund der Infektionsschutzverordnung im Umgang mit dem Corona-Virus wird um Terminvereinbarung gebeten. Terminvereinbarung telefonisch im Sachgebiet zu den Sprechzeiten oder per E-Mail.
Zutritt zum Dienstgebäude nur im Rahmen der 3G-Regel.
Aufgrund der Infektionsschutzverordnung im Umgang mit dem Corona-Virus wird um Terminvereinbarung gebeten. Terminvereinbarung telefonisch im Sachgebiet zu den Sprechzeiten oder per E-Mail.
Zutritt zum Dienstgebäude nur im Rahmen der 3G-Regel.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Richard-Wagner-Platz (Berlin) (U): M45 Warburgzeile (Berlin): M45
- U-Bahn
-
- U Richard-Wagner-Platz: U7
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde
Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige.
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist die Betreuungsbehörde, in deren Amtsbezirk die zu betreuende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.