Umsatzsteuer - Voranmeldungen - Jahreserklärungen am Standort Finanzamt Spandau
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- Finanzamt Spandau
- Finanzamt Spandau
- Nonnendammallee 21 , 13599 Berlin
- Tel.: (030) 9024 19-0
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Öffnungszeiten
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geschlossen
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Dienstag
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08:00-14:00 Uhr
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Mittwoch
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08:00-14:00 Uhr
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Donnerstag
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12:00-18:00 Uhr
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Freitag
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geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
- U-Bahn
-
- Haselhorst U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Umsatzsteuer - Voranmeldungen - Jahreserklärungen
Die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - gehört zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.
Der Umsatzsteuer unterliegen
Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig. Einzelfragen dazu und Details zum Vorsteuerabzug sind im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungsverfahren mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis zum 31. Juli des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.
Der Umsatzsteuer unterliegen
- Lieferungen (z.B. Warenverkäufe) und sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Reparaturarbeiten, Vermietung und Verpachtung),
- die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
- der innergemeinschaftliche Erwerb (z.B. Warenbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten).
Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig. Einzelfragen dazu und Details zum Vorsteuerabzug sind im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungsverfahren mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis zum 31. Juli des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster" erforderlich.
Voraussetzungen
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Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft
Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ist Unternehmer, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Die Umsatzsteuer wird jedoch nur erhoben, wenn der Unternehmer kein sogenannter Kleinunternehmer ist (siehe Weiterführende Informationen). - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"
Erforderliche Unterlagen
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Elektronische Übermittlung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung sind elektronisch zu übermitteln. -
Authentifizierung
Folgende Unterlagen:
- die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
- der Antrag auf Dauerfristverlängerung,
- die Anmeldung der Sondervorauszahlung,
- die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Die Verwendung von Papiervordrucken ist nicht mehr zulässig.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz/Ort der Geschäftsleitung hat.