Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Eingang nur über Freiherr vom Stein Straße

Nahverkehr

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Str. (mit Fußweg)
S-Bahn
  • S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn
  • U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße

Sonstige Hinweise zum Standort

Aktuelle Situation ab dem 30.05.2022

Ab sofort ist der Notdienstbetrieb des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin aufgehoben.

Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Auch die Einschränkungen bei der Durchführung von Eheschließungen entfallen. Sie können sich somit im historischen Trauzimmer mit bis zu 20 Personen das JA-Wort geben und Ihre Zukunft besiegeln lassen.

In den nächsten Wochen werden wir wieder zu bewährten und verbesserten Abläufen zurückkehren.

In der Übergangszeit bieten wir selbstverständlich alle Dienstleistungen an.
Beratungen und Auskünfte erfolgen vorläufig noch telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.

Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.

Kontakte

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372

Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300

Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561

Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322

Holland
Leitung Standesamt

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben

Wenn die Eltern eines Kindes erst nach dessen Geburt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, dann erstreckt sich dieser Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind, solange es unter 5 Jahre alt ist. Ist das Kind bereits über 5 Jahre alt, ist eine Anschlusserklärung erforderlich.

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einer Anschlusserklärung.
Auch ein volljähriges Kind kann sich dem gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern anschließen.

Voraussetzungen

  • Die Eltern haben einen Ehenamen bestimmt
    Ein Kind kann sich dem gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern anschließen.
  • Alter des Kindes
    Eine Anschlusserklärung ist nur erforderlich, wenn das Kind bereits über 5 Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen 5 und 14 Jahren, kann es die Erklärung selbst abgeben, welche der Zustimmung der Eltern bedarf. Die Eltern können die Anschlusserklärung als gesetzliche Vertreter aber auch alleine abgeben. Ist das Kind beriets über 14 Jahre, muss es die Anschlusserklärung selbst abgeben, diese bedarf dennoch der Zustimmung der Eltern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise oder Reisepässe
    Sofern das Kind bereits einen Kinderausweis besitzt.
    In jedem Fall Ausweise der Eltern.
  • Geburtsurkunde Kind
    Wurde das Kind im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Nachweis der Namensänderung / Eheurkunde
    Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Eltern einen Ehenamen bestimmt haben. Dies kann durch die Eheurkunde oder eine Namensbescheinigung erfolgen.
  • Dolmetscher
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Gebühren

  • 25,00 Euro: Namenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

Wirksam wird die Anschlusserklärung bei dem deutschen Standesamt, welches die Geburt des Kindes beurkundet hat. Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wurde das Kind im Ausland geboren, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.

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