Standort: Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Eingang nur über Freiherr vom Stein Straße

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Veränderte Öffnungszeiten am Donnerstag, 17.04.2025

Am Gründonnerstag wird das Standesamt in Tempelhof-Schöneberg in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr für Sie erreichbar sein.

Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen alles Gute.

Ihre Mitarbeiter vom Standesamt

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Str. (mit Fußweg)
S-Bahn
  • S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn
  • U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße

Sonstige Hinweise zum Standort

Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.

Kontakte

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 115

Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 115

Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 115

Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 115

Holland
Leitung Standesamt

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Angebotene Dienstleistungen

  • Geburt eines Kindes melden
  • Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
  • Geburtsurkunde beantragen
  • Mutterschaftsanerkennung erklären
  • Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
  • Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Einbenennung eines Kindes beantragen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Einwilligungserklärung für ein Kind abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
  • Namensrechtliche Erklärungen - Neubestimmung des Geburtsnamens für ein Kind erklären
  • Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
  • Vaterschaftsanerkennung erklären

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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