Standort: Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Eingang nur über Freiherr vom Stein Straße

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Str. (mit Fußweg)
S-Bahn
  • S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn
  • U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße

Sonstige Hinweise zum Standort

Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.

Kontakte

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372

Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300

Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561

Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322

Holland
Leitung Standesamt

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Angebotene Dienstleistungen

  • Geburt eines Kindes melden
  • Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
  • Geburtsurkunde beantragen
  • Geschlechtsangabe und Vornamensführung ändern (nach TSG)
  • Mutterschaftsanerkennung erklären
  • Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
  • Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Einbenennung eines Kindes beantragen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Einwilligungserklärung für ein Kind abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
  • Namensrechtliche Erklärungen - Neubestimmung des Geburtsnamens für ein Kind erklären
  • Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
  • Vaterschaftsanerkennung erklären

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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