Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Namenserteilung durch alleinsorgeberechtigten Elternteil am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
11:30 - 12:15 Uhr (nur für Bestatter)
11:30 - 12:15 Uhr (nur für Bestatter)
14:00 - 16:30 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Allgemeine Information:
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Eheschließungen
- Sonstige Nachfragen
montags und donnerstags jeweils von 9:00 bis 10:00 Uhr.
Sie können Nachfragen auch per E-Mail an das Standesamt unter standesamt@ba-mh.berlin.de richten.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Namenserteilung durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt.
- Das Kind soll den Familiennamen des anderen Elternteiles führen.
-
Wichtig
Einwilligungserklärung des anderen Elternteiles ist erforderlich.
-
Erklärende / beteiligte Personen
Der allein sorgeberechtigte Elternteil und der Elternteil, dessen Name das Kind künftig führen soll. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde Kind
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
- Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Geburtsurkunde des nicht sorgeberechtigten Elternteiles
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin: Standesamt, in dem die Geburt registriert ist, in allen anderen Fällen: Wohnsitzstandesamt; bei Geburt und Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
U-Bahn U Hellersdorf: U5
Bus Stendaler Str./Quedlinburger Str.: X54, 195
Tram Stendaler Str./Quedlinburger Str.: 18, M6
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