Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
(Stand: 16.09.2022)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten Sie um Verständnis, dass derzeit keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Wegen anhaltender personeller Engpässe werden vorrangig Geburten und Sterbefälle beurkundet sowie vereinbarte Eheschließungen durchgeführt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens ist dennoch mit Verzögerungen zu rechnen. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Bitte beachten Sie unsere unten stehenden Hinweise zur Vaterschaftsanerkennung!
Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.
Weiteres zur Situation im Standesamt Marzahn-Hellersdorf erfahren Sie in der Pressemitteilung vom 4. August 2022.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.
- Sterbefälle anzeigen
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Erreichbarkeit (telefonisch)
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Nachträgliche gemeinsame Sorge der Eltern oder
- Anfechtung der Vaterschaft
-
Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
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Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Geburtsurkunde Kind
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde der Eltern oder Sorgerechtsnachweis
- ggf. Beschluss über die Anfechtung der Vaterschaft
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin: Standesamt, in dem die Geburt registriert ist, in allen anderen Fällen: Wohnsitzstandesamt; bei Geburt und Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 195
- N5
-
0.1km
U Hellersdorf
- Tram
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
0.1km
U Hellersdorf
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