Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Angleichung am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
11:30 - 12:15 Uhr (nur für Bestatter)
11:30 - 12:15 Uhr (nur für Bestatter)
14:00 - 16:30 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Allgemeine Information:
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Eheschließungen
- Sonstige Nachfragen
montags und donnerstags jeweils von 9:00 bis 10:00 Uhr.
Sie können Nachfragen auch per E-Mail an das Standesamt unter standesamt@ba-mh.berlin.de richten.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Angleichung
Entgegennahme einer Erklärung zur Namensangleichung von Vor- und Familiennamen an das deutsche Recht
Voraussetzungen
-
Erwerb des Namens nach ausländischem Recht
Die erklärende Person führt Namen oder Namensbestandteile, die dem deutschen Recht fremd sind und
- die erklärende Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist staatenlos oder heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling oder
- die erklärende Person hat eine ausländische Staatsangehörigkeit und ihr Name soll zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden.
-
Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
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Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
-
Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
Urkunden in fremder Sprache bedürfen einer amtlichen Übersetzung.
- Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensangleichung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, in dem die Beurkundung/Registrierung der Geburt erfolgt ist. Wird die Erklärung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten abgegeben, das Standesamt, das das Eheregister führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
U-Bahn U Hellersdorf: U5
Bus Stendaler Str./Quedlinburger Str.: X54, 195
Tram Stendaler Str./Quedlinburger Str.: 18, M6
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