Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Freiheit 16 , 12555 Berlin
- Herr Krischker
- Tel.: (030) 90297-2110
- Fax: (030) 90297-2005
- E-Mail: post.vermessung@ba-tk.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Telefonsprechzeit
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Telefonsprechzeit
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.
Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.
Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.
Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Freiheit
- 27
- 62
- 63
- 162
- 164
- N62
- N90
-
Rathaus Köpenick
- 27
- 62
- 63
- 162
- 164
-
Berlin, Kietzer Str.
- 27
- 62
- 63
-
Schloßplatz Köpenick
- 27
- 62
- 63
- N62
- N65
- N69
- N90
- N63
- 162
- N64
- 164
- 165
-
Bahnhofstr./Lindenstr.
- 27
- 62
- 63
- 164
- N62
- N90
-
Freiheit
-
Tram
-
Freiheit
- 60
- 61
- 67
- 68
-
Rathaus Köpenick
- 60
- 61
- 67
- 68
-
Schloßplatz Köpenick
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
-
Bahnhofstr./Lindenstr.
- 60
- 61
- 67
- 68
-
Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 60
- 62
- 67
- 68
-
Freiheit
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen
Eine Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken bestimmte Gebäude errichtet sind und ob gegebenenfalls Grenzüberbauungen vorhanden sind.
Mit einer Grenzbescheinigung
Mit einer Grenzbescheinigung
- wird bestätigt, dass sich näher bezeichnete Gebäude auch auf bestimmten Flurstücken befinden.
- kann auch ein eventueller Überbau auf benachbarte Flurstücke näher dokumentiert werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Gebäude sind im aktuellen Zustand im Liegenschaftskataster nachgewiesen
- Sind die Gebäude noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen oder wurden an diesen seit der letzten Vermessung Veränderungen des Grundrisses vorgenommen, muss zunächst von der Eigentümerin oder vom Eigentümer eine katasterliche Gebäudevermessung durch eine/n Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.
- Es kann für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung ein vorheriges Grenzfeststellungsverfahren erforderlich werden (siehe "Weiterführende Informationen")
-
Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Für den formolsen schriftlichen Antrag: Nennung des Grundstücks und gegebenenfalls eines spezifischen Gebäudes. Soll die Grenzbescheinigung gemeinsam mit einem Auszug aus der Flurkarte erstellt werden, ist dies anzugeben
-
Darlegung Berechtigtes Interesse
Finanzinstitute und Dritte müssen das Berechtigte Interesse darlegen. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notaren müssen kein Berechtigtes Interesse darlegen.
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
- ggf. zusätzlich: Gebühr für den Flurkartenauszug
- Ist für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung eine Grenzherstellung oder Gebäudevermessung erforderlich, so erhöht sich die Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen