Fundsachen - Verlorene Sachen zurückbekommen

Wenn Sie etwas verloren haben, kann es sein, dass es abgegeben wurde. Dann können Sie die verlorene Sache im Fundbüro abholen. Ob Ihre Sache im Fundbüro ist, können Sie online, vor Ort im Fundbüro oder telefonisch herausfinden.

Tipp: Versuchen Sie es mehrmals
Wenn eine Sache gefunden wurde, kann es mehrere Tage dauern, bis sie im Fundbüro ankommt. Falls Sie Ihre Sache beim ersten Mal nicht zurückbekommen, können Sie es ein paar Tage später noch einmal versuchen.

Wo können Sie noch suchen?
  • Falls Sie die Sache im Bus, in der Tram, in der U-Bahn, in der S-Bahn oder in einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den BVG oder an die Deutsche Bahn (siehe „Weiterführende Informationen“).
  • Falls Sie die Sache in einer Behörde verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an diese Behörde.
  • Falls Sie ein Tier verloren haben, wenden Sie sich bitte ans Tierheim (siehe „Weiterführende Informationen“).

Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen können Sie zum Beispiel in einem Bürgeramt oder im Fundbüro abgeben (siehe "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Ihre Sache
    Sie haben die Sache verloren oder Sie sind zum Beispiel deren Eigentümerin oder Eigentümer.
  • Sache wurde bei uns abgegeben
    Im Fundbüro sind nur die Sachen, die bei der Polizei oder bei einem Bürgeramt oder direkt beim Fundbüro abgegeben wurden.
    Nicht ins Fundbüro kommen zerstörte Sachen und Sachen, die absichtlich entsorgt wurden (zum Beispiel Möbel).
  • Nach 6 Monaten: Sache wurde noch nicht versteigert
    Wenn es schon 6 Monate her ist, dass die Sache bei uns abgeben worden ist, kann es sein, dass die Sache versteigert wurde. Dann können Sie die Sache nicht mehr von uns zurückbekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass es Ihre Sache ist
    zum Beispiel durch
    • eine Kauf-Quittung,
    • bei elektronischen Geräten: Seriennummer oder IMEI-Nummer,
    • bei Schlüsseln: ein Zweitschlüssel.
    • Ihr Ausweis-Dokument (falls nicht verloren)
    zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
    Falls Sie ein verlorenes Ausweis-Dokument abholen möchten haben, müssen Sie sich nicht ausweisen.
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis-Dokument des Vertreters
    Falls jemand anderes die Sache für Sie abholt:
    • schriftliche Vollmacht,
    • Ausweis-Dokument der Person, die die Sache abholt,
    • Ihr Ausweis-Dokument in Kopie (falls nicht verloren)

Gebühren

Die Gebühr für die Bearbeitung und Lagerung des Fundes richtet sich nach dem Wert der Sache (siehe "Rechtsgrundlage").

  • keine: für einen Personalausweis oder Reisepass
  • keine: wenn die Sache 10,00 Euro oder weniger wert ist
  • 3,00 Euro: für Führerscheine, Zeugnisse, Bankkarten, Sparbücher, weitere Papiere
  • 5,00 bis 50,00 Euro: wenn die Sache 50,00 bis 500,00 Euro oder weniger wert ist (gestaffelt)
  • 10 Prozent des Wertes: wenn die Sache über 500 Euro wert ist
Finderlohn und Aufwendungen (möglich)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 30 Minuten
  • Es kann mehrere Tage dauern, bis eine Sache, die abgegeben wurde, im Fundbüro ankommt.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Falls das Zentrale Fundbüro für Sie schwer zu erreichen ist, zum Beispiel aufgrund Ihres Alters oder einer Behinderung, dann können wir Ihnen Ihre Sache auch in einem der folgenden Bürgerämter zur Abholung bereitlegen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, zum Beispiel telefonisch.

Für Sie zuständig

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