Fundsachen - Verlorene Sachen zurückbekommen am Standort Bürgeramt Biesdorf - Center
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Bürgeramt Biesdorf - Center
- Elsterwerdaer Platz 3 , 12683 Berlin
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PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-5515
- E-Mail: buergeramt.biesdorfcenter@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:30 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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07:30 bis 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
- Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.
- Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
- Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Biesdorf
- S5
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S Biesdorf
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U-Bahn
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Bus
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U Elsterwerdaer Platz
- 108
- 190
- 398
- X69
- 169
- 154
-
Weißenhöher Str.
- 108
-
U Elsterwerdaer Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
- Ergänzender Hinweis zur Zahlungsmöglichkeit: in diesem Standort ist eine Zahlung nur mit EC-Karte, Kreditkarte (außer American Express) und Barzahlung möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fundsachen - Verlorene Sachen zurückbekommen
Wenn Sie etwas verloren haben, kann es sein, dass es abgegeben wurde. Dann können Sie die verlorene Sache im Fundbüro abholen. Ob Ihre Sache im Fundbüro ist, können Sie online, vor Ort im Fundbüro oder telefonisch herausfinden.
Tipp: Versuchen Sie es mehrmals
Wenn eine Sache gefunden wurde, kann es mehrere Tage dauern, bis sie im Fundbüro ankommt. Falls Sie Ihre Sache beim ersten Mal nicht zurückbekommen, können Sie es ein paar Tage später noch einmal versuchen.
Wo können Sie noch suchen?
Fundsachen können Sie zum Beispiel in einem Bürgeramt oder im Fundbüro abgeben (siehe "Weiterführende Informationen").
Tipp: Versuchen Sie es mehrmals
Wenn eine Sache gefunden wurde, kann es mehrere Tage dauern, bis sie im Fundbüro ankommt. Falls Sie Ihre Sache beim ersten Mal nicht zurückbekommen, können Sie es ein paar Tage später noch einmal versuchen.
Wo können Sie noch suchen?
- Falls Sie die Sache im Bus, in der Tram, in der U-Bahn, in der S-Bahn oder in einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den BVG oder an die Deutsche Bahn (siehe „Weiterführende Informationen“).
- Falls Sie die Sache in einer Behörde verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an diese Behörde.
- Falls Sie ein Tier verloren haben, wenden Sie sich bitte ans Tierheim (siehe „Weiterführende Informationen“).
Fundsachen können Sie zum Beispiel in einem Bürgeramt oder im Fundbüro abgeben (siehe "Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Ihre Sache
Sie haben die Sache verloren oder Sie sind zum Beispiel deren Eigentümerin oder Eigentümer. -
Sache wurde bei uns abgegeben
Im Fundbüro sind nur die Sachen, die bei der Polizei oder bei einem Bürgeramt oder direkt beim Fundbüro abgegeben wurden.
Nicht ins Fundbüro kommen zerstörte Sachen und Sachen, die absichtlich entsorgt wurden (zum Beispiel Möbel). -
Nach 6 Monaten: Sache wurde noch nicht versteigert
Wenn es schon 6 Monate her ist, dass die Sache bei uns abgeben worden ist, kann es sein, dass die Sache versteigert wurde. Dann können Sie die Sache nicht mehr von uns zurückbekommen.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis, dass es Ihre Sache ist
zum Beispiel durch
- eine Kauf-Quittung,
- bei elektronischen Geräten: Seriennummer oder IMEI-Nummer,
- bei Schlüsseln: ein Zweitschlüssel.
- Ihr Ausweis-Dokument (falls nicht verloren)
Falls Sie ein verlorenes Ausweis-Dokument abholen möchten haben, müssen Sie sich nicht ausweisen. -
Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis-Dokument des Vertreters
Falls jemand anderes die Sache für Sie abholt:
- schriftliche Vollmacht,
- Ausweis-Dokument der Person, die die Sache abholt,
- Ihr Ausweis-Dokument in Kopie (falls nicht verloren)
Gebühren
Die Gebühr für die Bearbeitung und Lagerung des Fundes richtet sich nach dem Wert der Sache (siehe "Rechtsgrundlage").
- keine: für einen Personalausweis oder Reisepass
- keine: wenn die Sache 10,00 Euro oder weniger wert ist
- 3,00 Euro: für Führerscheine, Zeugnisse, Bankkarten, Sparbücher, weitere Papiere
- 5,00 bis 50,00 Euro: wenn die Sache 50,00 bis 500,00 Euro oder weniger wert ist (gestaffelt)
- 10 Prozent des Wertes: wenn die Sache über 500 Euro wert ist
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 30 Minuten
- Es kann mehrere Tage dauern, bis eine Sache, die abgegeben wurde, im Fundbüro ankommt.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
- Falls das Zentrale Fundbüro für Sie schwer zu erreichen ist, zum Beispiel aufgrund Ihres Alters oder einer Behinderung, dann können wir Ihnen Ihre Sache auch in einem der folgenden Bürgerämter zur Abholung bereitlegen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, zum Beispiel telefonisch.