Melderegister - Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über eine einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie erhalten dann zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft folgende, erweiterte Daten:

  • Tag und Ort der Geburt,
  • Frühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht),
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder der Ehegatten oder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin,
  • Staatsangehörigkeit,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszuges,
  • gesetzliche Vertreterin oder Vertreter,
  • Sterbetag und -ort
Verfahrensablauf
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
  • Die Kontoverbindungen der Meldebehörden finden Sie unter „Formulare“.
  • Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Erweiterte Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
2. Füllen Sie das Muster-Formular aus und schicken Sie es per Post an eine Meldebehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder ein Bürgeramt). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
  • Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ein.
3. Sie erhalten die erweiterte Melderegisterauskunft per Post.

Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
  • Hinweis zu den Jahrgängen 1980-1984: Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft. Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
  • Für Auskünfte zu Personen, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, können Sie eine "Auskunft nach dem Archivrecht" beantragen (siehe „Weiterführende Informationen“).
  • Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv (siehe „Weiterführende Informationen“).

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    Die antragstellende Person muss für jedes einzelne Auskunftsersuchen schriftlich glaubhaft machen, dass sie es benötigt.
  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können.
    Das heißt, dass Sie bereits über einige Daten der angefragten Person verfügen müssen. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder eine Ihnen bekannte frühere Anschrift, kann keine Auskunft erteilt werden.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
  • Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor, wenn die Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden werden sollen.
    • Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden.
    • Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese Zwecke angeben.
    Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Die zweckwidrige Verwendung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
    Bitte füllen Sie das Muster-Formular aus und schicken Sie es per Post zusammen mit den Unterlagen an eine Meldebehörde (LABO oder Bürgeramt). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
  • Nachweis des berechtigten Interesses
    zum Beispiel:
    • ein Zahlungsbefehl
    • ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid
    • sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger usw.
  • Zahlungsnachweis (in Kopie)
    Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Erweiterte Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
  • Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird / andernfalls Einverständniserklärung der betroffenen Person

Gebühren

  • 15,00 Euro: je angefragte Person
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn das Auskunftsergebnis bereits bekannt war oder die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder die Auskunft nicht zulässig ist (z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.

Hinweise zur Zuständigkeit

Schriftliche Anträge können Sie an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder an ein Bürgeramt schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.

Für Sie zuständig

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