Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR

Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Bürgern aus der EU (außer Deutschland) und dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) nach einem Aufenthalt von (in der Regel) 5 Jahren

Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen').

Voraussetzungen

  • 5 Jahre Freizügigkeitsrecht ausgeübt
    Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürgern erhalten ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich
    • rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen zusammen mit dem EU- oder EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben
    • und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z. B. als Arbeitnehmer / Selbstständiger / mit ausreichenden eigenen Existenzmitteln) ausgeübt wurde.
    Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt hingegen nicht.
  • Antragstellerin / Antragsteller ist selbst keine/kein EU- oder EWR-Bürgerin / Bürger
    Antragstellerin / Antragsteller besitzt nicht die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Familienangehörige / Familienangehöriger kommt aus der EU (außer Deutschland) oder dem EWR
    Der oder die Familienangehörige besitzt die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte
  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Formular "Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte" (ausgefüllt)
  • Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltserlaubnis
  • Wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Berlin leben: Erweiterte Melderegisterauskunft
    Sie müssen Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Dies gelingt am einfachsten mit einer Meldebescheinigung. Sie können auch Steuerbescheide oder ähnliches verwenden.
    Hinweis: Sollten Sie noch nicht ununterbrochen seit 5 Jahren in Berlin leben, legen Sie bitte Nachweise über Ihre(n) vorherige(n) Wohnsitz(e) in Deutschland vor.
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
    • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
    • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
    Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

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