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Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Voraussetzungen
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5 Jahre Besitz eines Aufenthaltstitels
Sie müssen
- seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
- seitdem ununterbrochen einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) besitzen
- und aktuell im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.
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Gesicherter Lebensunterhalt
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen müssen durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.
- Sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein oder verfügen über einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden privaten Krankenversicherungsschutz mit dem gleichen Versicherungsumfang wie eine gesetzliche Krankenversicherung.
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Hauptwohnsitz in Berlin
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Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung des Daueraufenthalt-EU hindern. -
Angemessene Altersversorgung
Ab dem 67. Lebensjahr müssen Sie über eine Altersversorgung verfügen können, die Ihren Unterhaltsbedarf deckt. Das bedeutet für Anträge im Jahr 2022, Sie
- haben entweder Rentenanwartschaften durch Einzahlungen von (in der Regel mindestens 60) Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen erworben oder
- werden aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherung über eine monatliche Geldleistung von mindestens 926,00 Euro verfügen können oder
- werden als selbstständig tätige Person ein Vermögen von mindestens 195.104,00 Euro besitzen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid. - Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Einkommensnachweise
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate, Rentenversicherungsverlauf
- Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht (siehe "Formulare") zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
- Freiberufler: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht (siehe "Formulare") zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u.ä. Belege über einen regelmäßigen Mittelzufluss
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Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen -
Altersvorsorge
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe „Voraussetzungen“) erbringen durch:
- Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung,
- Nachweis von vergleichbaren Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung,
- die Vorlage einer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung oder
- den Nachweis von eigenem Vermögen oder Betriebsvermögen
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Krankenversicherung (Versicherungskarte, Versicherungspolice)
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz:
- Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
- Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
- Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (siehe "Formulare").
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:
- 109,00 Euro (54,50 Euro bei Antragseingang und 54,50 Euro bei Erteilung)
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)