Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Aufgrund interner Fortbildungsveranstaltungen bleibt das Bürgeramt in der Karl-Marx-Allee 31 am 08.04., 09.05. und 13.05.2022 geschlossen!
Seit dem 01.02.2022 hat sich die Öffnungszeit am Donnerstag wie folgt geändert:
10.30-18.00 Uhr - nur für Terminkunden
Eine Terminbuchung (gilt nicht für die Abholung von Dokumenten) ist nur online (https://service.berlin.de/standort/122280/ bzw. https://service.berlin.de/dienstleistungen/) oder über die Service-Nr. (030) 115 möglich.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden kann aufgrund der Covid19-Pandemie bis auf Weiteres nicht erfolgen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zu den geänderten Zahlungsmöglichkeiten ab dem 01.01.2022.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard bezahlt werden.
Seit dem 01.01.2022 gelten folgende neue Öffnungszeiten der Bezirkskasse:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 12.00 - 15.00 Uhr
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während dieser Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich!!!
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:
Nach § 10 Abs. 1 der aktuellen Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmeverordnung ist ab dem 08.12.2021 der Zugang zu den Dienstgebäuden des Landes Berlin ist für Besucherinnen und Besucher beziehungsweise Kundinnen und Kunden bis auf Weiteres nur unter der 3G-Bedingung möglich. Dies gilt auch für die Bürgerämter. Der Nachweis ist beim Betreten der jeweiligen Behörde unaufgefordert vorzulegen!
- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden (gilt nicht für Vorzugstermine), da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.
- Es ist ein Fotokopierer vorhanden.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung
Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
- das im Bundesgebiet geboren wird und
- bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt
Voraussetzungen
-
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
-
Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Die Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis) der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils müssen von der Ausländerbehörde Berlin / dem Landesamt für Einwanderung erteilt worden sein.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
-
Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind muss beim Landesamt für Einwanderung beantragt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Nur ein Elternteil (bei gemeinsamen Sorgerecht) ist bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (siehe oben).
- Das Kind besitzt keinen eigenen Pass, sondern ist im Pass eines Elternteils eingetragen.
-
Geburt im Bundesgebiet
Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Pass des Kindes
Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein.
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Pässe der Eltern
Gebühren
- 50,00 Euro
- 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
- Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Die Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis) der Eltern / des allein sorgeberechtigten Elternteils müssen von der Ausländerbehörde Berlin / dem Landesamt für Einwanderung erteilt worden sein.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
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