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Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
- Schlesische Straße 27A , 10997 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-712999
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- 165, 265, N65 - Taborstr.
- U-Bahn
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- U1 - Schlesisches Tor
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mailbuergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen (nicht per E-Mail möglich!) - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen
Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
- das im Bundesgebiet geboren wird und
- bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Geburt im Bundesgebiet
Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein. -
Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
- Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
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Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Eine der oben geannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt werden. Wenden Sie sich für einen Termin bitte über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA. - Persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils mit Termin
Erforderliche Unterlagen
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Pass des Kindes
Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Geburtsurkunde
- Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern
Gebühren
- 50,00 Euro
- 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
- Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
- Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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