Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Abholung von Dokumenten ist im Bürgeramt in der Schlesischen Straße zur Zeit ohne Termin möglich.
Maskenpflicht in allen Gebäuden des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
In den bezirklichen Gebäuden und Einrichtungen gilt nicht mehr die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Den Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes wird aber das Tragen mindestens einer medizinischen Maske empfohlen.
Öffnungszeiten
Am 13.02.2023 ist das Bürgeramt geschlossen!
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Am Montag, den 13.02.2023 ist das Bürgeramt 2 in der Schlesischen Straße 27A geschlossen!
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Für den Online-Antrag: Aktivierte Online-Ausweisfunktion, AusweisApp2 und geeignetes Lesegerät
für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften
- Sie benötigen einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Sie benötigen ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder einen PC (mit Kartenlesegerät) zum Auslesen des Ausweisdokumentes und die Software (z.B. die AusweisApp2).
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Für den Antrag vor Ort als natürliche Person: Wohnanschrift in Berlin, persönliche Vorsprache (Vertretung möglich)
Wenn Sie vertreten werden, benötigt Ihre Vertretung eine Vollmacht von Ihnen.
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Für den Antrag vor Ort als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person: Vertretungsbefugnis
Der Vertreter der juristischen Person (Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung) kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Erforderliche Unterlagen
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Online möglich oder Sie stellen den Antrag persönlich vor Ort.
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Ausweisdokument
Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel, eID-Karte
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Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde: Name der Behörde und Aktenzeichen
- Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
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Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich: Registerauszug
Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts, aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt
- Ordnungsamt
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
Nahverkehr
U-Bahn U1 - Schlesisches Tor
Bus 165, 265, N65 - Taborstr.