Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen am Standort Bürgeramt Schöneweide

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Beantragung von Reisepässen
Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:30 Uhr
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die Abholung beantragter Personaldokumente. Termine können Sie online über die Bürgeramtsstandorte oder über das Bürgertelefon 115 vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass eine Terminvergabe per E-Mail nicht möglich ist.

Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.

Allgemeine Informationen
  • Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
  • Es ist kein Fotoautomat vorhanden.
  • Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen

Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
  • das im Bundesgebiet geboren wird und
  • bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Geburt im Bundesgebiet
    Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein.
  • Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
    Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
    • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
  • Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
    Eine der oben genannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt werden. Wenden Sie sich für einen Termin bitte über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA.
  • Persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Pass des Kindes
    Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im gültigen Pass eines Elternteils eingetragen sein.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Geburtsurkunde
  • Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern

Gebühren

  • 50,00 Euro
  • 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
  • Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 4 bis 5 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
  • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung (LEA).

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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