Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Wenn Sie eine Urkunde einer Berliner Behörde im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen, zum Beispiel, wenn Sie im Ausland arbeiten, heiraten oder ein Kind adoptieren wollen.
Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:
Apostille
Manche Staaten verlangen nach der Vorbeglaubigung noch eine zusätzliche Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt – siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:
Apostille
- Die Apostille bekommen Sie direkt bei uns ausgestellt. Sie ist allerdings nur für bestimmte Länder möglich. (Haager Abkommen 1961 – siehe Abschnitt "Rechtsgrundlagen"). Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes – siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
- Für alle anderen Länder benötigen Sie eine „Legalisation“. Hierfür stellen wir Ihnen eine Vorbeglaubigung aus. Mit der Vorbeglaubigung wenden Sie sich dann an die Botschaft oder die Auslandsvertretung des Landes, für die Sie die Urkunde benötigen. Die Auslandsvertretung stellt Ihnen die Legalisation aus.
Manche Staaten verlangen nach der Vorbeglaubigung noch eine zusätzliche Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt – siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzungen
- Die Urkunde, von der Sie eine Beglaubigung benötigen, wurde von einer Berliner Behörde ausgestellt.
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Postalische Beantragung
Die Versendung von beglaubigten Dokumenten erfolgt in der Regel nur an eine Anschrift innerhalb von Deutschland.
Sie möchten, dass Ihre beglaubigten Dokumente ins Ausland versandt werden?
Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Versandzeiten und zusätzlichen Portokosten für Sie kommt.
Wenn Sie sich für den Versand ins Ausland entscheiden, werden die Dokumente mit Einschreiben International und Rückschein versendet. Hierfür müssen wir Ihnen die Portokosten in Rechnung stellen (Portopauschale):
- Kompaktbrief = 7,45 Euro
- Großbrief = 10,10 Euro
Sobald die Sendung bearbeitet und verschickt wurde, erhalten Sie die Sendungsnummer (Trackingcode). Mit der Sendungsnummer können Sie online den Versandstatus abrufen. Der Zeitpunkt der Zustellung kann so besser eingeschätzt werden.
Verbindliche Angaben, wann die Sendung im Ausland ankommen wird, können nicht gegeben werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab und nutzen das Sendungsverfolgungsverfahren.
Weitere Angaben erhalten Sie auf unserem Informationsblatt (siehe "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
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Für die Beglaubigung von Urkunden, die in Berlin ausgestellt wurden:
Diese Urkunden müssen Sie im Original vorlegen. -
Für die Vorbeglaubigung von Urkunden oder Zeugnisse von Schulen (außer Privatschulen, die nicht staatlich anerkannt sind) :
Bitte wenden Sie sich an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden. -
Für die Vorbeglaubigung von Urkunden von staatlichen Hochschulen:
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsbüro Ihrer Hochschule.
Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden. -
Für die Vorbeglaubigung von Urkunden von im Land Berlin staatlich anerkannten privaten Hochschulen:
Bitte wenden Sie sich an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden. -
Für die Vorbeglaubigung von Urkunden der Charité:
Bitte wenden Sie sich an die Charité.
Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden. -
Für die Vorbeglaubigung von deutschsprachigen ärztlichen Bescheinigungen:
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden. -
Für die Vorbeglaubigung von Bescheinigungen von einem Finanzamt:
Bitte wenden Sie sich an die Senatsverwaltung für Finanzen. Mehr zum Thema siehe "Weiterführende Informationen".
Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden. -
Für die Vorbeglaubigung von Zeugnisse von katholischen Schulen:
Bitte wenden Sie sich zuerst an das Erzbischöfliche Ordinariat. Bitte wenden Sie sich danach an die Senatsverwaltung Kultur und Europa.
Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden. -
Für die Vorbeglaubigung von Urkunden und Dokumente von Kammern, zum Beispiel Ärztekammer, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer (IHK), Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer:
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kammer.
Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.
Formulare
Gebühren
- 19,00 Euro pro Urkunde/Dokument: Apostille
- 19,00 Euro pro Urkunde/Dokument: Vorbeglaubigung für eine Legalisation
- 5,00 Euro je Seite: Beglaubigung für deutsche Pässe, Ausweise und Aufenthaltstitel
- Zusätzliche Portokosten bei Versand ins Ausland
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Wenn Sie persönlich vorsprechen: erfolgt sofort
- Wenn Sie die Dokumente mit der Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) übersenden: ca. 2 Wochen (innerhalb von Deutschland)
- Wenn Sie die Dokumente mit der Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) übersenden und die Rücksendung ins Ausland wünschen, können keine verbindlichen Angaben zu den Versandzeiten gemacht werden.
Weiterführende Informationen
- Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland (Auswärtiges Amt)
- Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden (Auswärtiges Amt)
- Beglaubigung / Apostille beantragen (Bundesverwaltungsamt)
- Informationsblatt zur Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen, Ansässigkeitsbescheinigungen für das Ausland (Apostille/Legalisation) (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Pro gebuchten Termin ist die Anzahl der zu beglaubigenden Dokumente auf maximal 3 begrenzt. Falls mehrere Dokumente beglaubigt werden müssen, buchen Sie bitte eine entsprechende Terminanzahl.