Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen, Ansässigkeitsbescheinigungen für das Ausland (Apostille/Legalisation)

Wenn Sie eine Urkunde eines Berliner Finanzamts im Ausland verwenden wollen, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen.

Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung: die Apostille und die Legalisation.

Verfahren
  1. Urkunden der Berliner Finanzämter müssen erst durch die Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen beglaubigt werden.
  2. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) versieht anschließend die Urkunden mit der Apostille oder der Vorbeglaubigung für die Legalisation. (Informationen zum weiteren Verfahren unter "Weiterführende Informationen").
  3. In den Berliner Finanzämtern und in der Senatsverwaltung für Finanzen werden keine Gebühren erhoben. Die abschließenden Gebühren für die Beglaubigung(en) (Apostille/Legalisation) sind beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zu entrichten.

Voraussetzungen

  • Urkunde eines Berliner Finanzamts
    Die Urkunde von der Sie eine Beglaubigung benötigen, wurde von einem Berliner Finanzamt ausgestellt, und wird für die Verwendung im Ausland benötigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Urkunde im Original.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • etwa 15 Minuten: Falls Sie persönlich vorbei kommen
  • etwa 1 Woche: Falls Sie uns die Dokumente mit der Post schicken

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