Sterbeurkunde beantragen am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)

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Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
  • Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
  • Schlesische Str. 27A 10997 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 35 07 01, 10216 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-0
  • Fax: (030) 90298-713066
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Der Warteraum befindet sich im Erdgeschoss (links).

Sonstige Hinweise zum Standort

Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.

Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.

Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe von Unterlagen in einem beschrifteten, verschlossenen Umschlag an Mitarbeitende im Standesamt innerhalb folgender Zeiten (Mo, Di 9-12 Uhr oder Do 14-17 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung

Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbeurkunde beantragen

Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamtes geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde erhalten. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählt die Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) der verstorbenen Person
  • Zeitpunkt des Todes
  • Sterbeort
  • der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person
  • Geburtstag und -ort der verstorbenen Person
  • der Familienstand der verstorbenen Person
  • ggf. Familienname, Geburtsname und Vorname(n) des Ehegatten / der Ehegattin der verstorbenen Person
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Neben der Sterbeurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Sie kann zum Beispiel Berichtigungen des Sterbeeintrags oder auch Hinweise zur Eheschließung enthalten.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.

2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Sterbefall registriert wurde, müssen Sie zunächst die Ermittlung des zuständigen Standesamtes online beauftragen.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
3. Für die Online-Abwicklung öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die angeforderten Daten über die Person ein, für die Sie eine Sterbeurkunde benötigen.

4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.

5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.

6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.

7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.

Hinweis
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Der Tod wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Sterbefall)
    Nur online möglich und kostenpflichtig.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    • Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Sie können alternativ per Überweisung bezahlen. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister
    Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen.
    • Die Online-Abwicklung ist nur möglich, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind)
    Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind)
    Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Gebühren

  • keine: Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke
  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Sterbeort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
  • Landesarchiv: Sollte der Sterbefall bereits länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.

Chat

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