Sterbefall melden am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)

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Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
  • Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)
  • Schlesische Str. 27A 10997 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 35 07 01, 10216 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-0
  • Fax: (030) 90298-713066
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30-12:30 Uhr
  • Dienstag

      08:30-12:30 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-11:00 Uhr
  • Donnerstag

      13:00-18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Der Wartebereich befindet sich im Erdgeschoss (links).

Sonstige Hinweise zum Standort

Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.

Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.

Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe von Unterlagen in einem beschrifteten, verschlossenen Umschlag an Mitarbeitende im Standesamt innerhalb folgender Zeiten (Mo, Di 9-12 Uhr oder Do 14-17 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung

Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbefall melden

Der Tod eines Menschen muss in dem Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden können ausgestellt werden. Mit der Meldung (Anzeige) eines Sterbefalls und der Erledigung aller erforderlichen Formalitäten kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

Voraussetzungen

  • Frist: 3 Tage
    Der Tod einer Person muss innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
  • Anzeige durch Personen, Einrichtungen oder Behörden
    Die Sterbefallanzeige kann erfolgen, durch:
    • Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
    • Bestattungsunternehmen
    • Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
    • Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige eines Sterbefalls
    (ausgefüllt, unterschrieben)
    • entweder übermittelt die Einrichtung/Behörde (z.B. Krankenhaus, Bestattungsunternehmen) die Sterbefallanzeige
    • oder die Angehörigen übermitteln die Sterbefallanzeige
  • Leichenschauschein
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Register
    Erforderlich, wenn die verstorbene Person verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat.
  • ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
    War die verstorbene Person geschieden oder verwitwet, ist die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung (Auflösungsvermerk auf der Urkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsbeschluss oder Sterbeurkunde) erforderlich.
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
    Erforderlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt.
  • Weitere Dokumente
    Die hier erfolgte Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht abschließend und weitere Dokumente können benötigt werden.

Gebühren

  • keine: Anzeige eines Sterbefalls
  • 12,00 Euro: Ausstellung der Sterbeurkunde
  • 12,00 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • 12,00 Euro: Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Tod einer Person muss in dem Standesamt des Sterbeortes / Sterbebezirks angezeigt werden, in dem diese verstorben ist. Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person ist dabei nicht entscheidend.