Sterbeurkunde - Erstbeurkundung (Anzeige) am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
30.04.2020
Das Standesamt wird schrittweise vom Notbetrieb zum regulären Dienstbetrieb übergehen.
Die Leistungserbringung erfolgt für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Hygiene- und Arbeitsschutzstandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten. Die Steuerung des Zugangs zum Standesamt zählt ebenso dazu, wie die schriftliche Beantragung von Leistungen, wo dies rechtlich möglich ist.
Ab dem 04.05.2020 gilt daher:
1. Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen nur telefonisch oder schriftlich
2. Abgabe von Unterlagen zu laufenden Beurkundungen oder Anträgen sind nur möglich
- mit einem Termin oder
- per Post
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/artikel.162479.php
4. Terminvereinbarungen oder Anfragen können über die Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes erfolgen
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/
Für Bürgerinnen und Bürger, die Termine für eine Antragsabgabe nicht wahrnehmen können, ist das Standesamt folgendermaßen ereichbar
Montag und Dienstag von 08:30 – 09:30 Uhr
Donnerstag von 16:00 – 17:00 Uhr
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der Wartebereich befindet sich im Erdgeschoss (links).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sterbeurkunde - Erstbeurkundung (Anzeige)
Ein Sterbefall ist eingetreten. Dieser muss beim Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden werden ausgestellt. Mit der Erledigung all dieser Formalitäten können Sie auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
Voraussetzungen
- Beurkundet wird der Sterbefall beim Standesamt des Bezirks, in dem die Person verstorben ist.
- Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen angezeigt werden.
-
Der Tod kann angezeigt werden durch:
- Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime)
- Bestattungsunternehmen
- Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
- Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
Erforderliche Unterlagen
-
in jedem Fall (Original)
- Leichenschauschein
- Geburtsurkunde
-
Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war:
- Eheurkunde / Heiratsurkunde oder aktuelle Abschrift des Eheregisters
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde
-
Zusätzlich, wenn die verstorbene Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, diese durch Beschluss aufgehoben oder durch Tod aufgelöst war:
- Lebenspartnerschaftsurkunde oder aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- rechtskräftiger Aufhebungsbeschluss
- Sterbeurkunde
-
Zusätzlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt:
- Geburtsurkunde der Kinder
-
Weitere Infos zu benötigten Unterlagen
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. - http://www.justiz-dolmetscher.de
-
Hinweis:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. War die verstorbene Person ausländischer Herkunft ist eine Beratung empfehlenswert.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).
Gebühren
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 12,00 Euro
internationale Sterbeurkunde: 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Tod einer Person muss in dem Standesamt des Sterbeortes / Sterbebezirks angezeigt werden, in dem diese verstorben ist. Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person ist dabei nicht entscheidend.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)
Nahverkehr
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S+U Warschauer Str.
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Berlin, Lohmühlenstr.
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Berlin, Taborstraße
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S Ostkreuz Bhf
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- RE1
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- RB25
- RE2
-
1.5km
S Ostbahnhof