Eheurkunde beantragen am Standort Standesamt Spandau

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Standesamt Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: 90279-2008
- E-Mail: standesamt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
geschlossen
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Donnerstag
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) -
Freitag
-
geschlossen
Nahverkehr
- Bus
-
- 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
- Sbahn
-
- S5
- Ubahn
-
- U7 Rathaus Spandau
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Eheurkunde beantragen
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen. Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Ehe tatsächlich geschlossen wurde und das einst die Ehe beurkundet hat.
Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.
Hinweis
Für Ehen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
- Tag und Ort der Eheschließung
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Eheschließenden – jeweils vor und nach der Eheschließung
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließenden
- Religionszugehörigkeit (optional)
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.
Hinweis
Für Ehen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- beiden Eheschließenden
- einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
Erforderliche Unterlagen
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Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
-
ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
(unter "Formulare")
Sollte Ihnen lediglich der Eheschließungsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich. - Personalausweis oder Reisepass
-
ggf. Verwandtschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde -
ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug -
ggf. Vollmacht
wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Eheurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe tatsächlich geschlossen (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Eheschließung). Sollte Ihnen lediglich der Eheschließungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte die Eheschließung bereits länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.