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99059001110000
Eheschließung - Durchführung
Eheschließung
Voraussetzungen
-
Anmeldung und Termin
Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Das Eheschließungsstandesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich. -
Ggf. Zeugen oder Dolmetscher
Die Eheschließung kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von ein oder zwei Zeugen erfolgen. Sind die Eheschließenden oder die Zeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein Dolmetscher auf Veranlassung der Eheschließenden hinzuzuziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden und ggf. Zeugen bzw. Dolmetscher
Gebühren
- Durchführung der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt: 40,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume: 75,00 - 150,00 Euro
- Eheurkunde: 12,00 Euro
- jede weitere Eheurkunde: 6,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 Euro
- jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 6,00 Euro
- internationale Eheurkunde: 12,00 Euro
- jede weitere internationale Eheurkunde: 6,00 Euro
- Stammbuch auf Wunsch: nach Angebot
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Alle Standesämter in Berlin und außerhalb.
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow