Eheschließung - Durchführung am Standort Standesamt Treptow-Köpenick
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Standesamt Treptow-Köpenick
- Alt-Köpenick 21 , 12555 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-2400
- E-Mail: standesamt@ba-tk.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Dienstag
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Mittwoch
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Freitag
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Spindlersfeld
- S47
-
S Köpenick
- S3
-
S Spindlersfeld
-
Bus
-
Rathaus Köpenick
- 27
- 162
- 164
-
Freiheit
- 162
- 164
- N62
-
Rathaus Köpenick
-
Tram
-
Rathaus Köpenick
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
-
Freiheit
- 27
- 61
- 62
- 63
- 68
-
Rathaus Köpenick
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt erfolgt über den Hof (Eingang Böttcherstraße). Nutzen Sie bitte den Aufzug Haus A.Sonstige Hinweise zum Standort
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Ihr Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Eheschließung - Durchführung
Eheschließung
Voraussetzungen
-
Anmeldung und Termin
Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Das Eheschließungsstandesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich. -
Ggf. Trauzeugen
Die Eheschließung kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von ein oder maximal zwei Trauzeugen erfolgen. Die Trauzeugen müssen Volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. -
Ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Eheschließenden oder die Trauzeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eheschließenden hinzuzuziehen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden und ggf. Trauzeugen
- beeidigter Dolmetscher wenn einer der beiden oder beide Eheschließenden nicht deutsch sprechen
Gebühren
- 40,00 Euro: Durchführung der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
- 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 75,00 bis 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume
- 12,00 Euro: Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 6,00 Euro: jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 12,00 Euro: internationale/mehrsprachige Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere internationale/mehrsprachige Eheurkunde
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 14 - Eheschließung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1310, 1311, 1312 Zuständigkeit, persönliche Erklärung, Trauung
- Personenstandsverordnung (PStV) § 29 - Eheschließung
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAVBln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Hinweise zur Zuständigkeit
Alle Standesämter in Berlin und außerhalb.
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.