318968
99059001110000
122929
Eheschließung - Durchführung am Standort Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
Stadtplan Berlin.de
große Karte

Öffnungszeiten
Montag
09.00-13.00 Uhr nur mit Termin
Dienstag
09.00-13.00 Uhr nur mit Termin
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
14.00-18.00 Uhr nur mit Termin
Freitag
geschlossen
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang Altbau
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Eheschließung - Durchführung
Eheschließung
Voraussetzungen
-
Anmeldung und Termin
Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Das Eheschließungsstandesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich.
-
Ggf. Trauzeugen
Die Eheschließung kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von ein oder maximal zwei Trauzeugen erfolgen. Die Trauzeugen müssen Volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
-
Ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Eheschließenden oder die Trauzeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eheschließenden hinzuzuziehen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden und ggf. Trauzeugen
- beeidigter Dolmetscher wenn einer der beiden oder beide Eheschließenden nicht deutsch sprechen
Gebühren
- 40,00 Euro: Durchführung der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
- 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 75,00 bis 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume
- 12,00 Euro: Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 6,00 Euro: jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 12,00 Euro: internationale/mehrsprachige Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere internationale/mehrsprachige Eheurkunde
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 14 - Eheschließung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1310, 1311, 1312 Zuständigkeit, persönliche Erklärung, Trauung
- Personenstandsverordnung (PStV) § 29 - Eheschließung
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAVBln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Hinweise zur Zuständigkeit
Alle Standesämter in Berlin und außerhalb.
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.1km
S+U Wittenau
- S1
- S26
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
1.3km
S Eichborndamm
- S25
-
1.1km
S+U Wittenau
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- U8
-
1km
S+U Wittenau
- U8
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
0.3km
Pannwitzstraße
- 221
-
0.3km
Wittenau Kirche
- 124
- N24
- 221
- 322
- N8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf