Eheschließung (mit Auslandsbeteiligung) anmelden am Standort Standesamt Pankow
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Standesamt Pankow
- Breite Str. 24A-26 , 13187 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-2592
- E-Mail: standesamt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
-
Dienstag
-
8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
-
Donnerstag
-
13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
Hinweis für Terminkunden
Schreiben Sie uns bitte zur Terminvereinbarung eine E-Mail.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S85
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Schönholz
- S1
- S25
- S85
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
U Vinetastr.
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
- M1
- M27
- N50
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
- M27
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- M1
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
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Tram
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Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
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Pankow Kirche
- M1
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U Vinetastr.
- 50
- M1
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an die zuständigen Register.
Eheregister
ehe@ba-pankow.berlin.de
Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene)
geburt@ba-pankow.berlin.de
Sterberegister
sterbe@ba-pankow.berlin.de
Urkundenstelle (Urkunden aus Altregistern bis 2023)
urkunden@ba-pankow.berlin.de
- Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
- Im Rathaus Pankow befinden sich 20 Sitzplätze, so dass neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen an einer Eheschließung teilhaben können.
- Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330
Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr
- Urkundenbestellungen können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.
- Anzeigen zu Sterbefällen bitten wir gleichfalls briefpostalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zuzustellen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder im Falle der Erstbeurkundung nach Geburt, Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.
Wir danken für Ihr Verständnis
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Eheschließung (mit Auslandsbeteiligung) anmelden
Wenn Sie den Wusch zu heiraten haben, müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Anschließend können Sie die Eheschließung in jedem deutschen Standesamt durchführen.
Verfahrensablauf
1. Bevor Sie den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung stellen können, lassen Sie sich persönlich vor Ort beim Standesamt des Bezirkes beraten, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Verfahrensablauf
1. Bevor Sie den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung stellen können, lassen Sie sich persönlich vor Ort beim Standesamt des Bezirkes beraten, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
- Mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren.
- Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
- Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühenstens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin machen.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Voraussetzungen
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Staatsangehörigkeit
Mindestens einer von Ihnen
- besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder
- ist eingebürgert oder
- ist im Ausland geboren
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Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
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Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
Frist: 6 Monate Gültigkeit
Wenn Sie die Anmeldung einer Eheschließung vornehmen, hat diese im Anschluss eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden. -
ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
Ist ein/e Partner/in verhindert, kann der/die andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners bzw. der verhinderten Partnerin.
Erforderliche Unterlagen
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Persönliche Beratung für den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Hierfür ist eine persönliche Beratung in Ihrem zuständigen Standesamt erforderlich. -
ggf. beeidigter Dolmetscher
Beherrscht einer von Ihnen die deutsche Sprache nur unzureichend, ist ein beeidigter Dolmetscher hinzuzuziehen. -
ggf. Einbürgerungsurkunde
wenn Sie eingebürgert wurden. -
ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde) -
ggf. Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
- Sie haben von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit, sind aber im Ausland geboren. Ihre Eltern haben die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, das heißt Sie besitzen eine deutsche Geburtsurkunde, dann müssen Sie den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil im Standesamt I beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
- Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
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ggf. Ausländische Geburtsurkunde
- Sie haben von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit, sind aber im Ausland geboren. Ihre Eltern haben die Geburt in Deutschland nicht nachbeurkundet, das heißt Sie besitzen keine deutsche Geburtsurkunde.
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ggf. schriftliche Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
bei Verhinderung eines Partners
Gebühren
- 45,00 Euro: Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen
- zzgl. 45,00 Euro: je Partner oder Partnerin für den/die ausländisches Recht zu beachten ist
- ggf. zzgl. einer Gebühr, die Gehaltsabhängig erhoben wird, wenn die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Kammergericht über das Standesamt beantragt werden muss
- ggf. zusätzliche Kosten für die Beschaffung ausländischer Urkunden
- 30,00 Euro: Versicherung an Eides statt
- 40,00 Euro: Eheschließung bei einem anderen Standesamt
- 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 75,00 - 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes
- 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
- 12,00 Euro: mehrsprachige/internationale Eheurkunde (Formul B)
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308 - Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft, Annahme als Kind
- Personenstandsgesetz (PStG) §§ 12,13 - Anmeldung, Prüfung
- Personenstandsverordnung (PStV) §§ 8, 28 Prüfung Staatsangehörigkeit, Anmeldung
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem eine/r Partner/in ihren/seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.