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Eheschließung - mit Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung am Standort Standesamt Mitte von Berlin

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.

Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.

Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.

Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).

Urkundenbestellungen können online getätigt werden.

Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Verbindungen von Alexanderplatz und Jannowitzbrücke sind mit ca. 7 min. Fußweg verbunden.

Eheschließung - mit Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung

Sie haben den Wunsch zu heiraten. Mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin. Heiraten können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz
    Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
  • Staatsangehörigkeit
    Mindestens einer von Ihnen
    • besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder
    • ist eingebürgert oder
    • ist im Ausland geboren
  • Persönliches Erscheinen
    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
  • Dolmetscher
    Beherrscht einer von Ihnen die deutsche Sprache nur unzureichend, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Beratung
    Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Verhälnissen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich.
    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.

Gebühren

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 45,00 Euro die Anmeldung zzgl. 45,00 Euro je Ehegatt_in für die_den ausländisches Recht zu beachten ist.
Zusätzlich:
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
  • Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
  • Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
  • jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.