Eheschließung (mit Auslandsbeteiligung) anmelden am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

(Stand: 16.09.2022)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir bitten Sie um Verständnis, dass derzeit keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Wegen anhaltender personeller Engpässe werden vorrangig Geburten und Sterbefälle beurkundet sowie vereinbarte Eheschließungen durchgeführt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens ist dennoch mit Verzögerungen zu rechnen. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Bitte beachten Sie unsere unten stehenden Hinweise zur Vaterschaftsanerkennung!

Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.

Weiteres zur Situation im Standesamt Marzahn-Hellersdorf erfahren Sie in der Pressemitteilung vom 4. August 2022.

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Kontakt

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Sonstige Hinweise zum Standort

  • Vaterschaftsanerkennung
Aufgrund personeller Engpässe können im Standesamt Marzahn-Hellersdorf voraussichtlich bis auf Weiteres keine Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung entgegengenommen werden.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.

  • Sterbefälle anzeigen
Bestattungsunternehmen können dienstags und donnerstags jeweils von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr die gesonderte Terminsprechzeit nutzen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer neuen Internetseite, um Sterbefälle anzuzeigen!

  • Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
Die Zusendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Gegebenenfalls erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.

  • Erreichbarkeit (telefonisch)
Für dringende Fragen erreichen Sie das Standesamt montags und donnerstags jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Eheschließung (mit Auslandsbeteiligung) anmelden

Wenn Sie den Wusch zu heiraten haben, müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Anschließend können Sie die Eheschließung in jedem deutschen Standesamt durchführen.

Verfahrensablauf
1. Bevor Sie den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung stellen können, lassen Sie sich persönlich vor Ort beim Standesamt des Bezirkes beraten, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
  • Mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren.
  • Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
  • Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühenstens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin machen.
2. Das Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen. Sie erhalten dann die Mitteilung, dass Sie die Eheschließung vornehmen können.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit
    Mindestens einer von Ihnen
    • besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder
    • ist eingebürgert oder
    • ist im Ausland geboren
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • Frist: 6 Monate Gültigkeit
    Wenn Sie die Anmeldung einer Eheschließung vornehmen, hat diese im Anschluss eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
  • ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
    Ist ein/e Partner/in verhindert, kann der/die andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners bzw. der verhinderten Partnerin.

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Beratung für den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
    Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Hierfür ist eine persönliche Beratung in Ihrem zuständigen Standesamt erforderlich.
  • ggf. beeidigter Dolmetscher
    Beherrscht einer von Ihnen die deutsche Sprache nur unzureichend, ist ein beeidigter Dolmetscher hinzuzuziehen.
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
    wenn Sie eingebürgert wurden.
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
    oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde)
  • ggf. Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
    • Sie haben von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit, sind aber im Ausland geboren. Ihre Eltern haben die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, das heißt Sie besitzen eine deutsche Geburtsurkunde, dann müssen Sie den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil im Standesamt I beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
    • Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
  • ggf. Ausländische Geburtsurkunde
    • Sie haben von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit, sind aber im Ausland geboren. Ihre Eltern haben die Geburt in Deutschland nicht nachbeurkundet, das heißt Sie besitzen keine deutsche Geburtsurkunde.
  • ggf. schriftliche Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
    bei Verhinderung eines Partners

Gebühren

  • 45,00 Euro: Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen
  • zzgl. 45,00 Euro: je Partner oder Partnerin für den/die ausländisches Recht zu beachten ist
  • ggf. zzgl. einer Gebühr, die Gehaltsabhängig erhoben wird, wenn die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Kammergericht über das Standesamt beantragt werden muss
  • ggf. zusätzliche Kosten für die Beschaffung ausländischer Urkunden
  • 30,00 Euro: Versicherung an Eides statt
  • 40,00 Euro: Eheschließung bei einem anderen Standesamt
  • 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
  • 75,00 - 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes
  • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: mehrsprachige/internationale Eheurkunde (Formul B)
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem eine/r Partner/in ihren/seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.

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