Eheschließung (ohne Auslandsbeteiligung) anmelden am Standort Standesamt Lichtenberg / Eheregister
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Standesamt Lichtenberg / Eheregister
- Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 , 13059 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90296-3559
- E-Mail: Heiratsregister.standesamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09.00 - 12.30 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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14.00 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
09.00 - 12.30 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- 154, 197, 256, 893, X54
- S-Bahn
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- Hohenschönhausen: S75
- Tram
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- M4, M17
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Eheschließung (ohne Auslandsbeteiligung) anmelden
Wenn Sie den Wusch zu heiraten haben, müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Anschließend können Sie die Eheschließung in jedem deutschen Standesamt durchführen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung persönlich vor Ort beim Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung persönlich vor Ort beim Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
- Die Anmeldung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
- Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühenstens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin machen.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Voraussetzungen
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Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren. -
Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
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Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
Frist: 6 Monate Gültigkeit
Wenn Sie die Anmeldung einer Eheschließung vornehmen, hat diese im Anschluss eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden. -
ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
Ist ein/e Partner/in verhindert, kann der/die andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners bzw. der verhinderten Partnerin.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
Nur persönlich vor Ort von beiden Partnern oder mit Vollmacht möglich. - Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
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Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
- Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, braucht sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern. Das Standesamt besorgt sich die erforderlichen Angaben eigenständig.
- Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung der Eheschließung darf dies maximal 14 Tage alt sein.
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Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
Die beglaubigte Kopie oder der beglaubigte Ausdruck des Geburtenresgisters erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ort, in dem Sie geboren sind. Der Ort muss sich in Deutschland befinden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
- Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein.
- Ein Geburtsregister wird durch das jeweilige Geburtsstandesamt aktuell gefertigt. In Berlin lassen sich Geburtenregister online bestellen (unter "Weiterführende Informationen").
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ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters
der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden. -
ggf. Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungevermerk
wenn Sie verwitwet sind
Wahlweise ist auch möglich die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen, einzureichen. -
ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters
der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen. -
ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren -
ggf. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren. -
ggf. Geburtsurkunden der Kinder
wenn sie gemeinsame Kinder haben. -
ggf. Vaterschaftsanerkennung und wenn vorhanden Sorgerechtserklärung
wenn sie gemeinsame Kinder haben. - ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
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ggf. schriftliche Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
bei Verhinderung eines Partners -
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert (unter "Weiterführende Informationen).
Gebühren
- 45,00 Euro: Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen
- 40,00 Euro: Eheschließung bei einem anderen Standesamt
- 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 75,00 - 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes
- 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
- 12,00 Euro: mehrsprachige/internationale Eheurkunde (Formul B)
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308 - Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft, Annahme als Kind
- Personenstandsgesetz (PStG) §§ 12,13 - Anmeldung, Prüfung
- Personenstandsverordnung (PStV) § 28 - Anmeldung
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Weiterführende Informationen
- Verzeichnis zugelassener beeidigter Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen
- Auswärtiges Amt: Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland
- Eheschließung (mit Auslandsbeteiligung) anmelden
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online bestellen (wenn sie in Berlin geboren sind)
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem eine/r Partner/in ihren/seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.