Sperrmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Allgemeiner Ordnungsdienst

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
  • Samstag

      Erreichbarkeit siehe Kontakt
  • Sonntag

      Erreichbarkeit siehe Kontakt

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte rufen Sie uns an.
Der Allgemeine Ordnungsdienst überwacht die Vorschriftseinhaltung der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden Verkehr und die Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Sperrmüll (illegal) - Entsorgung

Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.

Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Formulare

  • formlos

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.

Chat

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