Sperrmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Allgemeiner Ordnungsdienst
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Allgemeiner Ordnungsdienst
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 90294-2906 -2907
- Fax: (030) 90294-2960
- E-Mail: aod@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße
Öffnungszeiten
-
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persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
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Dienstag
-
persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
-
Mittwoch
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persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
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Donnerstag
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persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
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Freitag
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persönliche Vorsprachen nach telefonischer Vereinbarung
-
Samstag
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Erreichbarkeit siehe Kontakt
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Sonntag
-
Erreichbarkeit siehe Kontakt
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
U-Bahn
-
Bus
-
Friedhof Reinickendorf
- 122
-
Lübener Weg
- 122
-
Sebastian-Friedhof
- 122
-
Klamannstr.
- 322
- N8
-
Brusebergstr.
- 122
-
U Paracelsus-Bad
- 122
- 322
- N8
- 120
- 320
- N20
-
U Lindauer Allee
- 322
- N8
-
Septimerbecken
- 125
-
Gotthardstr./Teichstr.
- 122
- 125
-
Weiße Stadt
- 120
- N20
-
Friedhof Reinickendorf
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte rufen Sie uns an.Der Allgemeine Ordnungsdienst überwacht die Vorschriftseinhaltung der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden Verkehr und die Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Sperrmüll (illegal) - Entsorgung
Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Formulare
- formlos
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.
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