Sperrmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Spandau - Bürgerservice

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      keine Sprechzeit (nur telefonisch von 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr)
  • Donnerstag

      Bürgerservice: 10.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
  • Freitag

      Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237, 337, 638, 639, 671
S-Bahn
  • Spandau: S3, S9
U-Bahn
  • Rathaus Spandau: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort können Termine für die Fachbereiche "Gewerbeservice" und "Ordnungsaufgaben" vereinbart werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Sperrmüll (illegal) - Entsorgung

Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.

Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Formulare

  • formlos

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.

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