Sperrmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Petersburger Straße 86 - 90 , 10247 Berlin
- Tel.: (030) 90298 - 2246
- Fax: (030) 90298 - 2445
- E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
Amtstierärzte 09:00-10:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.
Verkehrsanbindungen
- Tram
-
- Bersarinplatz
- U-Bahn
-
- U 5: Frankfurter Tor
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Sperrmüll (illegal) - Entsorgung
Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Formulare
- formlos
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.
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