Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen am Standort Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee
- Alt-Heiligensee 39 , 13503 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-5163
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09.00 Uhr - 12.00 Uhr nur Termine
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Sprechzeiten entfallen zu folgende Zeiten:
26.06.2024
17.07.2024 bis 11.09.2024
25.09.2024
16.10.2024
23.10.2024 und
18.12.2024
26.06.2024
17.07.2024 bis 11.09.2024
25.09.2024
16.10.2024
23.10.2024 und
18.12.2024
Hinweis für Terminkunden
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Verkehrsanbindungen
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Bus
-
Berlin, Alt-Heiligensee
- 124
- 133
- 324
- N22
-
Dorfaue Heiligensee
- 124
- 133
- 324
- N22
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Heiligenseestr./Hennigsdorfer Str.
- 124
- 133
- N22
-
Sandhauser Brücke
- 324
- N22
-
Wesselburer Weg
- 133
- N22
-
Schönbaumer Weg
- 124
-
Nieder Neuendorf, Havelpromenade
- X36
-
Nieder Neuendorf, Zur Baumschule
- X36
-
Strandbad Heiligensee
- 324
- N22
-
Nieder Neuendorf, Bahnhofstr.
- X36
-
Berlin, Alt-Heiligensee
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen
Ihr Name hat sich geändert, Ihr Führerschein wurde beschädigt oder Sie müssen keine Brille mehr tragen, weil sich Ihr Sehvermögen verbessert hat? Dann sollten Sie den Umtausch Ihres Kartenführerscheins beantragen.
Der Kartenführerschein sollte auch umgetauscht werden, wenn sich die Schlüsselzahlen (Einschränkungen in der Fahrbefähigung) ändern, z.b. für
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.
Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem
1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag bei einem Berliner Bürgeramt ein!
Freiwilliger Umtausch
Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierführerscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
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Serviceangebot
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr besetzt.
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Der Kartenführerschein sollte auch umgetauscht werden, wenn sich die Schlüsselzahlen (Einschränkungen in der Fahrbefähigung) ändern, z.b. für
- Inhaber einer zurzeit beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78), siehe "Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)" (unter „Weiterführende Informationen“).
- Berufskraftfahrer/-innen, bei denen anstelle der Schlüsselzahl "95" nun der Fahrerqualifizierungsnachweis tritt, siehe "Hinweise zum Fahrerqualifizierungsnachweis" (unter „Weiterführende Informationen“).
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.
Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem
1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- von 1999 - 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
- von 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
- von 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag bei einem Berliner Bürgeramt ein!
Freiwilliger Umtausch
Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierführerscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
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Serviceangebot
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr besetzt.
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Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Inhaber eines Kartenführerscheins
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Kartenführerschein
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ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
(Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.)
Gebühren
- 25,30 Euro Umtausch Kartenführerschein
- 7,70 Euro Expressherstellung des Führerscheins (nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich)
- 32,50 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
- 37,90 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/-in auf dem Briefkasten angegeben ist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 - Automatikregelung (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zum Fahrerqualifizierungsnachweis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern (Dienstleistung)
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Kartenführerschein umtauschen ohne Express
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Sollten keine Termine verfügbar sein, schauen Sie bitte regelmäßig in den Morgenstunden ob eventuell weitere Termine freigeschaltet wurden oder wenden Sie sich an das Berliner Behörden-Telefon (030) 115.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
- Kartenführerschein umtauschen mit Express
- vorläufiger Führerschein