Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen am Standort Bürgeramt Marzahner Promenade

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Bürgerämter haben ein berlinweit einheitliches Terminmanagement, um den Bürgerinnen und Bürgern die Termine in den Berliner Bürgerämtern zur eigenständigen Buchung über das Bürgertelefon D115 und das Internet verfügbar zu machen. Dafür werden in allen Bezirken täglich vor Beginn der Öffnungszeiten alle verfügbaren Termine auch über das Internet und das Bürgertelefon D115 angeboten. Damit stehen den Bürgerämtern vor Ort keine gesonderten Terminkontingente zur Verfügung und eine Terminvergabe per E-Mail ist nicht möglich. Nur Notfälle können zusätzlich zu den bereits vereinbarten Terminen bedient werden, wobei um Verständnis für entsprechende Wartezeiten gebeten wird.

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Ab Montag, den 14. Oktober bis Freitag, den 29. November 2024 wird das Bürgeramt Marzahner Promenade wegen technischer Probleme geschlossen. Fertiggestellte Personaldokumente und Führerscheine, die im Bürgeramt Marzahner Promenade beantragt wurden, können ab 14. Oktober 2024 ohne Termin ausschließlich im Bürgeramt Biesdorf-Center abgeholt werden.

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:
  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen

Ihr Name hat sich geändert, Ihr Führerschein wurde beschädigt oder Sie müssen keine Brille mehr tragen, weil sich Ihr Sehvermögen verbessert hat? Dann sollten Sie den Umtausch Ihres Kartenführerscheins beantragen.

Der Kartenführerschein sollte auch umgetauscht werden, wenn sich die Schlüsselzahlen (Einschränkungen in der Fahrbefähigung) ändern, z.b. für
  • Inhaber einer zurzeit beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78), siehe "Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)" (unter „Weiterführende Informationen“).
  • Berufskraftfahrer/-innen, bei denen anstelle der Schlüsselzahl "95" nun der Fahrerqualifizierungsnachweis tritt, siehe "Hinweise zum Fahrerqualifizierungsnachweis" (unter „Weiterführende Informationen“).
Desweiteren sind gemäß § 24a der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein aktueller EU-Norm umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.

Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.

Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem
1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
  • von 1999 - 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • von 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • von 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Achtung!
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag bei einem Berliner Bürgeramt ein!

Freiwilliger Umtausch
Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierführerscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
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Serviceangebot
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr besetzt.
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Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Inhaber eines Kartenführerscheins
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

  • 25,30 Euro Umtausch Kartenführerschein
  • 7,70 Euro Expressherstellung des Führerscheins (nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich)
  • 32,50 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 33,60 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
  • 37,90 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/-in auf dem Briefkasten angegeben ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Kartenführerschein umtauschen ohne Express
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Sollten keine Termine verfügbar sein, schauen Sie bitte regelmäßig in den Morgenstunden ob eventuell weitere Termine freigeschaltet wurden oder wenden Sie sich an das Berliner Behörden-Telefon (030) 115.

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
  • Kartenführerschein umtauschen mit Express
  • vorläufiger Führerschein

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