Es besteht die Möglichkeit, ein in Berlin zugelassenes Fahrzeug gebührenpflichtig auf ein Kennzeichen ihrer Wahl umkennzeichnen zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.
Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht möglich. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde.
Wir empfehlen die Prägung der Kennzeichenschilder erst nach endgültiger Zuteilung der Zulassungsbehörde. Bitte beachten, dass zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren weitere Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte alle Unterlagen grundsätzlich im Original mitbringen.
Die erneute Zuteilung des bisherigen Kennzeichens ist ggf. sofort möglich.
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.
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