Kraftfahrzeugkennzeichen auf Wunsch ändern
Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht möglich. Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde.
Wir empfehlen die Prägung der Kennzeichenschilder erst nach endgültiger Zuteilung der Zulassungsbehörde. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren weitere Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte alle Unterlagen grundsätzlich im Original mitbringen.
Die erneute Zuteilung des bisherigen Kennzeichens ist ggf. sofort möglich.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Kurze Kennzeichenkombinationen
Kurze Kennzeichenkombinationen werden einzelfallbezogen nur durch die Zulassungsbehörde zugeteilt. Dies erfolgt in der Regel nur bei Fahrzeugen, die bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bieten. Derartige Wünsche können per Internet-Reservierung nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde Berlin. -
Saison- und Oldtimerkennzeichen
Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten. Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen generell nicht zur Verfügung. -
Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder
- 1 Buchstabe und 3 Ziffern
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern
- 2 Buchstaben und 2 Ziffern
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern
-
Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern
- 2 Buchstaben und 4 Ziffern
-
Mögliche Kennzeichenkombinationen für drei- und vierrädrige Fahrzeuge (Fahrzeugklassen L5e und L7e) und zulassungsfreie Fahrzeuge (bspw. E-KKR)
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern: jeweils bei der Verwendung von Kennzeichenschildern mit dem Maß 280x200 mm
- 2 Buchstaben und 4 Ziffern: jeweils bei der Verwendung einzeiliger Kennzeichenschilder (520x110 mm)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung des Kennzeichens
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
Auszug aus dem Handelsregister (im Original oder beglaubigter Kopie)
bei Firmen -
Gewerbeanmeldung (im Original oder beglaubigter Kopie)
bei Firmen -
Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie
bei Vereinen -
schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
bei minderjährigen Fahrzeughaltern - Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- bisherige Kennzeichenschild/er
-
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Formulare
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 31,20 EUR.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.