Reisepass beantragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:30 Uhr
  • Donnerstag

      10:30-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:30 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Hinweis für Terminkunden

  • Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
  • Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung eines Personalausweis und/oder Reisepasses.
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.

  • Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass beantragen

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Gültigkeit:
  • 6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 10 Jahre: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes (unter "Weiterführende Informationen").

Express-Reisepass
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig (circa 4 Werktage). Dafür müssen Sie mehr bezahlen.

vorläufiger Reisepass
Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden. Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen.
  • Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
    • Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus. In diesem Fall kostet der Reisepass jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss.
    • Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können Sie den Reisepass dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Ihr alter Reisepass (falls vorhanden und noch nicht entwertet)
    Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
  • gültiges Ausweis-Dokument (falls vorhanden)
    zum Beispiel
    • Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oder
    • Ihr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
  • Staatsangehörigkeitsabfrage
    • Abfrage, ob bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.
  • ggf. Personenstandsurkunde
    Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
    • falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
    • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein (mehr unter Weiterführende Informationen).
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    (unter "Formulare")
    • Wenn Sie einen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.

Gebühren

  • 37,50 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 70,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr.
  • 32,00 Euro zusätzlich: für einen Express-Reisepass
  • 22,00 Euro zusätzlich: für einen Reisepass mit 48 Seiten

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • etwa 8 Wochen. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Express-Reisepass
  • höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt stellen

Hinweise zur Zuständigkeit

alle Bürgerämter

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.