Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Nahverkehr
- Bus
-
- Jüterboger Straße: 104, 248
- Ubahn
-
- U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
-
0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges
Es soll ein Neufahrzeug zugelassen werden, das in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes erworben wurde.
Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch!
Es besteht die Möglichkeit, für das Fahrzeug ein Kennzeichen Ihrer Wahl reservieren zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch!
Es besteht die Möglichkeit, für das Fahrzeug ein Kennzeichen Ihrer Wahl reservieren zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Zulassungsantrag
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
- SEPA-Lastschriftmandat
-
COC-Papiere oder Gutachten gem.§13 EG-FGV für PKW, LKW, Anhänger bzw. Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) für Kräder, Sonder-KFZ
In Ziffer 47 der COC-Bescheinigung muss eine Eintragung für Deutschland vorhanden sein(Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel). - evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, sonst Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Formulare
Gebühren
- 31,50 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Download
Verwandte Dienstleistungen
- Kraftfahrzeug - Neuzulassung eines Kleinkraftrades / E-Bikes / Pedelecs
- Kraftfahrzeug - Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs
- Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin
- Neufahrzeug anmelden
- Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
- Online - Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Online-Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
- Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel
- Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte)