Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Heiligensee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Hinweise:

Bitte pro Person einen Termin beantragen.

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.

Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.

  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Nahverkehr

Nahverkehr

S-Bahn
Bus

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.

  • Der Warteraum befindet sich gegenüber Raum 26

  • Es ist ein Lichtbilderfassungsautomat vorhanden

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:

Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.

  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Meldebescheinigung beantragen

Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.

Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.

Erweiterte Meldebescheinigung (nur vor Ort oder schriftlich möglich)
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z.B.:
  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • frühere Anschrift(en) in Berlin
  • bei Geburtsdatum der Zusatz und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)

Hinweis
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An-, Ab- oder Ummeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt).
  • Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Persönliche Vorsprache erforderlich
    wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

Erforderliche Unterlagen

  • bei Online-Abwicklung
    Die Entrichtung der Gebühr erfolgt online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay. Halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.
  • bei schriftlicher Antragstellung
    • Der Antrag kann formlos gestellt werden - per E-Mail oder Post an das Bürgeramt.
    • Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
    • Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.
  • bei persönlicher Vorsprache
    Personalausweis oder Reisepass
  • bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter
    eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
    Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.

Gebühren

  • 10,00 Euro: bei Online-Abwicklung (Keine Befreiung von den Gebühren möglich.)

Vor Ort oder bei schriftlicher Antragstellung
  • keine: z.B. in Rentenangelegenheiten; weitere Befreiungsmöglichkeiten unter "Rechtsgundlagen"
  • 10,00 Euro: je Person
  • 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1-2 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.