Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Heiligensee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Hinweise:

Bitte pro Person einen Termin beantragen.

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.

Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.

  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.

  • Der Warteraum befindet sich gegenüber Raum 26

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis- Daten/Passfotos vorhanden.

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:

Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.

  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Meldebescheinigung beantragen

Sie brauchen eine Melde-Bescheinigung?
Eine Melde-Bescheinigung ist ein Papier, auf dem steht, wo Sie wohnen.
Es zeigt Ihre Adresse.
Sie können die Melde-Bescheinigung auch für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland nutzen.
Manchmal brauchen Unternehmen die Melde-Bescheinigung, wenn Ihre Adresse nicht im Ausweis steht.

Sie können auch andere Informationen bekommen, wie:
  • persönliche Daten
  • Staatsangehörigkeit, Religion oder Familienstand
  • Adressen (mit Datum, wann Sie dort gewohnt haben)
  • Angaben zu Ehepartner, Kindern oder gesetzlichen Vertretern
  • Informationen zu Ihrem Ausweis

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Sie brauchen ein BundID-Konto oder ein Gastzugang und ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie müssen in Berlin gemeldet sein.
  • Wie können Sie im Internet online beantragen?
    • Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
    • Sie brauchen ein BundID-Konto oder einen Gastzugang.
    • Die Anmeldung ist kostenlos.
    • Erstellen Sie sich ein BundID-Konto oder melden Sie sich an, wenn Sie schon ein Konto haben.
    • Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
    • Die Melde-Bescheinigung wird in Ihr elektronisches Postfach geschickt, und Sie können sie dort herunterladen.
  • Wie können Sie im Bürger-Amt beantragen?
    • Machen Sie einen Termin im Bürger-Amt und gehen Sie selbst hin
    • Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht diese Person eine Vollmacht.
    • Wenn Sie die Melde-Bescheinigung als Lebens-Bescheinigung wollen, müssen Sie sie persönlich abholen.
    • Die Melde-Bescheinigung kriegen Sie vor Ort.
    • Bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.
  • Wie können Sie schriftlich beantragen?
    • Schicken Sie den Antrag per Post.
    • Überweisen Sie die Gebühr vorher.
    • Schicken Sie den Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ab.
    • Die Melde-Bescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Melde-Bescheinigung
    • Wenn jemand für Sie den Antrag stellt, braucht die Person eine Vollmacht.
    • Wenn Sie Sozialhilfe oder Rente bekommen, legen Sie einen Nachweis bei, dass Sie keine Gebühr bezahlen müssen, zum Beispiel Ihren Bewilligungs-Bescheid.
  • Online-Antrag
    • Personal-Ausweis und Ihre PIN
  • Persönlich vor Ort
    • Personal-Ausweis oder Reise-Pass im Original
  • Schriftliche Antragstellung
    • Personal-Ausweis oder Reise-Pass in Kopie
    • Zahlungsnachweis in Kopie

Gebühren

  • keine Gebühr: wenn Sie den Antrag online machen
  • keine Gebühr: wenn Sie den Antrag wegen Rente oder Sozial-Hilfe machen
  • 10,00 Euro: wenn Sie den Antrag persönlich abgeben oder per Post schicken
  • 5,00 Euro extra: für jede weitere Person, die mit auf der Melde-Bescheinigung steht

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich stellen
  • 1 bis 2 Wochen: wenn Sie den Antrag per Post schicken

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Den Antrag können Sie in jedem Bürgeramt persönlich oder schriftlich machen.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen, ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.