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Wohnsitz - Hauptwohnung wechseln oder ändern am Standort Bürgeramt Klosterstraße
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Klosterstraße
- Klosterstraße 71 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-23449
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
In der Tiefgarage des Gebäudes befinden sich zwei Behindertenparkplätze. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich. Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen.
Öffnungszeiten
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-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-15.00 Uhr (nur mit Termin)
15.30-18.00 Uhr (nur mit Termin) -
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt. Pro Termin ist nur ein Kunde vorgesehen.
Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum Platz nehmen. Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.
Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum Platz nehmen. Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
Bus
-
Jüdenstr.
- 248
- 300
-
Nikolaiviertel
- N8
- N40
- N60
- N65
- 200
- 248
- N2
- N42
-
Littenstr.
- 248
- 300
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 248
- 300
-
Jüdenstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Ab dem 3. März 2026 befindet sich das Bürgeramt im Erdgeschoss.Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen. Eine Übersicht über teilnehmende Fotodienstleistende finden Sie unter der Website www.alfo-passbild.comAktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnsitz - Hauptwohnung wechseln oder ändern
Wenn Sie mehrere gemeldete Wohnungen in Deutschland haben, dann haben Sie eine Wohnung davon zu Ihrer Hauptwohnung erklärt und die anderen sind Ihre Nebenwohnungen.
Sollte sich der Status Ihrer Hauptwohnung ändern, müssen Sie das der Meldebehörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Das ist der Fall, wenn Sie Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären lassen wollen. Ihre aktuelle Hauptwohnung besteht weiterhin, wird aber zu einer Nebenwohnung.
Sollte sich der Status Ihrer Hauptwohnung ändern, müssen Sie das der Meldebehörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Das ist der Fall, wenn Sie Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären lassen wollen. Ihre aktuelle Hauptwohnung besteht weiterhin, wird aber zu einer Nebenwohnung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie ein BundID-Konto.
Verfahrensablauf
Sie können die Status-Änderung online erledigen oder vor Ort im Bürgeramt.Online-Status-Änderung
1. Prüfen Sie die Voraussetzungen
- Sie sind volljährig und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sie sind EU-Bürger/-in. Sie möchten Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären.
- Sie benötigen ein BundID-Konto sowie einen Personalausweis oder eine Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN.
- Sie haben ein PC/Tablet/Laptop und ein spezielles Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone und Sie haben die App "AusweisApp" installiert.
- Anmeldung als Familie: Falls Sie einen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt der Online-Dienst diese an. Sie können die Status-Änderung als Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung. Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten ebenfalls angezeigt werden.
3. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen. Sie erhalten anschließend eine E-Mail.
4. Im Online-Dienst ist nun die fälschungssichere digitale Meldebestätigung für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familienmitglieder hinterlegt. Melden Sie sich erneut bei Ihrem BundID-Konto an und laden Sie sich die Meldebestätigung herunter.
5. Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Chip Ihres Ausweises leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert die dort gespeicherten Adressdaten.
6. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen per Post einen Aufkleber mit der neuen Adresse zu. Damit überkleben Sie bitte die alte Adresse auf Ihrem Personalausweis. Für eine eID-Karte gibt es keinen Adressaufkleber. Falls Sie einen gültigen Reisepass besitzen, erhalten Sie ggf. zusätzlich einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass.
Status-Änderung vor Ort im Bürgeramt
1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
2. Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Änderungs-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Änderungs-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
3. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung. Die Adressdaten auf dem deutschen Personalausweis, der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden direkt vor Ort aktualisiert.
Voraussetzungen
- Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland und Ihre neue Hauptwohnung oder alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin.
-
Frist: Mitteilung der Status-Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat. - Für die Online-Anmeldung: Mindestalter 18 Jahre
- Für die Online-Anmeldung: Deutsche Staatsbürgerschaft oder Sie sind EU-Bürger/-in
-
Für die Online-Anmeldung: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante „Online-Ausweis“. -
Für die Online-Anmeldung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
Für die Anmeldung bei Ihrem BundID-Konto mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN. Die Online-Anmeldung ist mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nicht möglich.
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die App "AusweisApp".
- Für die Online-Anmeldung als Familie: Die umziehenden Personen sind bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet
- Für die Anmeldung vor Ort: Mindestalter 16 Jahre
- Für die Anmeldung vor Ort: Terminvereinbarung
- Für die Anmeldung vor Ort bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Erforderliche Unterlagen
-
Erklärung über die Status-Änderung einer Hauptwohnung
Melden Sie die Änderung online oder mit ausgefülltem Änderungs-Formular vor Ort im Bürgeramt. -
Identitätsnachweis
- Für die Online-Anmeldung: Halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder die gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Für die Anmeldung vor Ort: gültiger Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass ggf. zusammen mit dem eAT, für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle notwendigen und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen im Original mit.
-
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht / Einverständniserklärung
- Bei der Online-Anmeldung als Familie: Klicken Sie im Online-Dienst die "Bestätigung der Berechtigung" an. Andere Personen als Ihre Familienmitglieder können Sie im Online-Dienst nicht in Vertretung anmelden.
- Für die Anmeldung vor Ort: Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr
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