Wohnsitz - Hauptwohnung wechseln oder ändern am Standort Bürgeramt Heiligensee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-14:30’Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Hinweise

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Weiterhin ist die Abholung an der Dokumentenausgabebox im Foyer des Rathauses Reinickendorf - Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die Vorlage eines Papierfotos zwingend notwendig.

Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst dass zu beglaubigende Dokument mehr als 20 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.

Für folgende Dienstleistungen sind keine Termine notwendig
  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.

Sonstige Hinweise zum Standort

Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. (weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/ )
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. (weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.

  • Der Warteraum befindet sich gegenüber Raum 26

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis- Daten/Passfotos vorhanden.

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:

Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.

  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • PayPal (digitale PayPal Card)

Dienstleistungsbeschreibung

Wohnsitz - Hauptwohnung wechseln oder ändern

Wenn Sie mehrere gemeldete Wohnungen in Deutschland haben, dann haben Sie eine Wohnung davon zu Ihrer Hauptwohnung erklärt und die anderen sind Ihre Nebenwohnungen.

Sollte sich der Status Ihrer Hauptwohnung ändern, müssen Sie das der Meldebehörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

Das ist der Fall, wenn Sie Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären lassen wollen. Ihre aktuelle Hauptwohnung besteht weiterhin, wird aber zu einer Nebenwohnung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Verfahrensablauf

Sie können die Status-Änderung online erledigen oder vor Ort im Bürgeramt.

Online-Status-Änderung
1. Prüfen Sie die Voraussetzungen
  • Sie sind volljährig und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sie sind EU-Bürger/-in. Sie möchten Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären.
  • Sie benötigen ein BundID-Konto sowie einen Personalausweis oder eine Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN.
  • Sie haben ein PC/Tablet/Laptop und ein spezielles Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone und Sie haben die App "AusweisApp" installiert.
  • Anmeldung als Familie: Falls Sie einen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt der Online-Dienst diese an. Sie können die Status-Änderung als Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung. Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten ebenfalls angezeigt werden.
2. Erstellen Sie sich ein BundID-Konto, falls Sie noch keines haben, oder melden Sie sich bei Ihrem BundID-Konto an. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre PIN bereit.

3. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen. Sie erhalten anschließend eine E-Mail.

4. Im Online-Dienst ist nun die fälschungssichere digitale Meldebestätigung für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familienmitglieder hinterlegt. Melden Sie sich erneut bei Ihrem BundID-Konto an und laden Sie sich die Meldebestätigung herunter.

5. Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Chip Ihres Ausweises leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert die dort gespeicherten Adressdaten.​

6. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen per Post einen Aufkleber mit der neuen Adresse zu. Damit überkleben Sie bitte die alte Adresse auf Ihrem Personalausweis. Für eine eID-Karte gibt es keinen Adressaufkleber. Falls Sie einen gültigen Reisepass besitzen, erhalten Sie ggf. zusätzlich einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass.

Status-Änderung vor Ort im Bürgeramt
1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.

2. Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Änderungs-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Änderungs-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

3. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung. Die Adressdaten auf dem deutschen Personalausweis, der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden direkt vor Ort aktualisiert.

Voraussetzungen

  • Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland und Ihre neue Hauptwohnung oder alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin.
  • Frist: Mitteilung der Status-Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
  • Für die Online-Anmeldung: Mindestalter 18 Jahre
  • Für die Online-Anmeldung: Deutsche Staatsbürgerschaft oder Sie sind EU-Bürger/-in
  • Für die Online-Anmeldung: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante „Online-Ausweis“.
  • Für die Online-Anmeldung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
    Für die Anmeldung bei Ihrem BundID-Konto mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN. Die Online-Anmeldung ist mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nicht möglich.
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die App "AusweisApp".
  • Für die Online-Anmeldung als Familie: Die umziehenden Personen sind bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet
  • Für die Anmeldung vor Ort: Mindestalter 16 Jahre
  • Für die Anmeldung vor Ort: Terminvereinbarung
  • Für die Anmeldung vor Ort bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über die Status-Änderung einer Hauptwohnung
    Melden Sie die Änderung online oder mit ausgefülltem Änderungs-Formular vor Ort im Bürgeramt.
  • Identitätsnachweis
    • Für die Online-Anmeldung: Halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder die gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
    • Für die Anmeldung vor Ort: gültiger Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass ggf. zusammen mit dem eAT, für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle notwendigen und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen im Original mit.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht / Einverständniserklärung
    • Bei der Online-Anmeldung als Familie: Klicken Sie im Online-Dienst die "Bestätigung der Berechtigung" an. Andere Personen als Ihre Familienmitglieder können Sie im Online-Dienst nicht in Vertretung anmelden.
    • Für die Anmeldung vor Ort: Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Flüchtlingsbürgeramt Mitte
  • Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
  • Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr
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